Zum Hintergrund: In der Hochphase der Flüchtlingskrise im September 2015 hatten sich die EU-Staaten darauf verständigt, 120.000 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien auf andere Mitgliedsländer zu verteilen. Die Ankunftsländer sollten so in der Krise entlastet werden. Ungarn, Slowakei und Rumänien sprachen sich jedoch dagegen aus. Die Entscheidung sorgte seitdem immer wieder für Differenzen innerhalb der EU. Die Slowakei und Ungarn hatten zuletzt gegen die Aufnahmequote der Europäischen Union geklagt. Die Klage wies der Europäische Gerichtshof am 6. September zurück. Der EU- Beschluss sei rechtens. Demnach müssen auch Ungern und die Slowakei gegen ihren Willen Flüchtlinge aufnehmen.
Mit der jetzt gefällten Entscheidung werde laut Helmut Flötotto, Flüchtlingsbeauftragter des Bistums Münster, unterstrichen, dass nur gemeinsam eine Lösung des Zugangs von Flüchtlingen gefunden werden könne. "Wir können die Fragen der Flüchtlingshilfe nur im europäischen Kontext solidarisch lösen", betont Flötotto. Und weiter: "Die Entscheidung des Europäischen Grichtshof kann dazu beitragen, die europäische Verantwortung zu stärken, da einzelne Nationalstaaten, insbesondere die Anrainerstaaten des Mittelmeeres, alleine damit überfordert sind."
Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die Zugangswege nach Europa für Menschen, die aufgrund von Gewalt, Krieg und Menschenrechtsverletzungen fliehen, weiter verschlossen werden. Der Flüchtlingsbeauftragte appelliert für mehr Möglichkeiten einer sicheren und legalen Einreise in die EU, die nicht in der Verantwortung von diktatorischen Regimes oder Warlords liegen dürften.
074-2017 6. September 2017