Es geht voran:
Bundestag stärkt Umschüler in der Altenpflege
Freiburg, 1.2.2016 // In seiner 152. Sitzung beschloss der Deutsche Bundestag, die Förderung des dritten Ausbildungsjahres in der Altenpflegeumschulung bis zum 31. Dezember 2017 zu verlängern. "Damit ist ein weiterer wichtiger Baustein für die Fachkräftegewinnung gelegt.", so begrüßt Eva-Maria Güthoff, Stellvertretende Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) die Gesetzesänderung.
§ 131 b Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - sah bisher eine Förderung des letzten Jahres der Altenpflegeumschulung nur bis zum 31. März 2016 vor. Damit bestand für die Umschülerinnen und Umschüler die Gefahr einer Finanzierungslücke. Denn, vielen interessierten Menschen ist ein Einstieg in das Berufsfeld der Altenhilfe nur möglich, wenn sie eine Vollfinanzierung ihrer Umschulung über den gesamten dreijährigen Zeitraum hinweg erhalten.
Durch die im Jahr 2013 von Bund, Ländern und Verbänden gestartete "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive" gelang es, die Zahl der Ausbildungseintritte insgesamt um 14,2 Prozent zu erhöhen. Die Umschulungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege erwiesen sich dabei als besonders erfolgreich. Ein Faktor für diesen Erfolg war die im Rahmen der Offensive vereinbarte Maßnahme der nunmehr verlängerten Sonderförderung.
Mit der jetzt beschlossenen Änderung ist die Politik dem im Koalitionsvertrag beschriebenen Ziel, der vollständigen Finanzierung der Ausbildungskosten bei Umschulungsmaßnahmen, näher gekommen. Der VKAD ruft die Verantwortlichen nun dazu auf, die letzten Schritte zu unternehmen, um mit Inkrafttreten des neuen Pflegeberufegesetzes auch eine verbindliche und langfristige Regelung zu schaffen.
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