Die Wohlfahrtsverbände wollen die ambulanten Angebote für Kranke und Pflegebedürftige mit ausreichendem Personal stärken. Mit neuen Vereinbarungen mit der Gewerkschaft ver.di haben sie bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zum 1. Januar 2020 mit Tariflohnsteigerungen von bis zu 8 Prozent auf den Weg gebracht. In den vergangenen Wochen fanden Verhandlungen mit den Krankenkassen im Land Bremen über die notwendige Finanzierung der angehobenen Tariflöhne und weiterer Kosten statt. Diese Verhandlungen führten bislang zu keinem akzeptablen Ergebnis, so dass die Wohlfahrtsverbände mit ihren Trägern das Scheitern der Verhandlungen erklärt und zu einem Schiedsverfahren aufgerufen haben.
"Wir bedauern es zutiefst, dass die Krankenkassen bislang nicht bereit waren, die ent- stehenden Kosten der häuslichen Behandlungspflege auskömmlich zu finanzieren," sagt Arnold Knigge, Vorstandssprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohl-fahrtspflege im Land Bremen (LAG FW), "ohne diese Finanzierung, besonders der ab 1. Januar 2020 deutlich angehobenen Tariflöhne der Beschäftigten, sehen wir die ambu-lante Versorgung in Bremen und Bremerhaven in akuter Gefahr. Schon heute arbeiten Pflegedienste am wirtschaftlichen Limit, vielfach schon darunter."
Nach Angaben der LAG FW blieb das letzte Verhandlungsangebot der Krankenkassen deutlich hinter der notwendigen Anhebung der Kostensätze zurück. Die unter dem Dach der LAG FW zusammengeschlossenen Träger haben zur Refinanzierung der höheren Tariflöhne und weiterer gestiegener Kosten eine generelle Steigerung der Vergütungen für die ambulanten Pflegedienste um mindestens 6,8 Prozent sowie eine Öffnung für weitere Einzelverhandlungen für Pflegedienste mit höheren Löhnen gefordert. Die Kas-sen haben demgegenüber nur eine Steigerungsrate von 4,76 Prozent für alle Träger an-geboten. "Dieses Angebot der Krankenkassen ist völlig untragbar, " sagt dazu Martin Böckmann, Mitglied des Vorstands der LAG FW und Vorstand der Caritas Bremen, "wir brauchen eine vollumfängliche Refinanzierung der Krankenpflegekosten. Ansonsten wird sich die ohnehin schon bestehende wirtschaftliche Schieflage der ambulanten Pflege weiter verschärfen, mit negativen Konsequenzen für die ambulante Versorgung von Krankenpflegebedürftigen im Land Bremen."
In dem Zusammenhang weist Friederike Juchter, Oberin der Schwesternschaft beim Deutschen Roten Kreuz, auf den bestehenden Pflegefachkräftemangel hin. "Schon jetzt müssen wir uns damit auseinandersetzen, dass die ambulante Pflege bei der Suche nach Fachkräften vielfach nicht mit anderen Bereichen mithalten kann. Gerin-gere Gehälter in der ambulanten Versorgung, die auf völlig unzureichende Vergütungen der Pflegedienste bzw. nicht auskömmliche Refinanzierungen durch die Kassen zurückzuführen sind, führen dazu, dass die ambulante Pflege für Berufsanfänger wenig attraktiv ist. Außerdem kommt es dadurch immer wieder zur "Abwanderung" von qualifizierten Fachkräften in die Krankenhäuser, wo die Bezahlung der Pflege-kräfte höher liegt. Die Gefahr wird immer größer, dass sich die ambulante Leistungs-erbringung weiter reduziert, die Versorgung von Krankenpflegebedürftigen in der Häuslichkeit abgelehnt werden muss und Angehörige mit der schwierigen Pflegesitu-ation allein gelassen werden."
Die Erfahrungen mit den unterschiedlichen Verhandlungen mit den Kostenträgern in der ambulanten Pflege-Verhandlungen mit den Krankenkassen über die häusliche Krankenpflege einerseits und Verhandlungen mit den Pflegekassen und den Sozial-hilfeträgern über die Betreuungspflege andererseits - sind nach Ansicht der LAG FW negativ. "Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber diesen Systemfehler beseitigt und einheitliche Verhandlungen über einen einheitlichen Komplex, der häuslichen Pflege, vorschreibt. Damit es künftig nur noch gemeinsame Vergütungen für die ambulante Pflege nach der Krankenversicherung und nach der Pflegeversicherung gibt."
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