Einrichtungsleiter Markus Tischler erklärt, dass jeder Mensch im Laufe seines Lebens unerwartet in die Lage kommen kann, auf die Hilfe Anderer angewiesen zu sein und dann stellt sich die Frage nach einem gesetzlichen Betreuer.
Das Betreuungsgesetz bietet hierzu die rechtliche Grundlage. Eine gesetzliche Betreuung wird eingerichtet, so Tischler, wenn eine erwachsene Person altersverwirrt, psychisch krank, körperlich oder geistig behindert ist und dadurch ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr ganz oder teilweise erledigen kann. Ziel des Betreuungsgesetzes ist es vor allem, den betreuten Menschen ein selbst-bestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte zu ermöglichen. Weiter erklärt Tischler, dass eine volljährige Person nur für die rechtlichen Angelegenheiten einen gesetzlichen Betreuer bekommt. Der Betreuer darf für diejenigen Aufgabenkreise bestellt werden, in denen der Betreute der Betreuung bedarf, z. B. Vermögensvorsorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsangelegenheiten. Jeder gesetzliche Betreuer unterliegt der Kontrolle des Betreuungsgerichtes. Auf Nachfrage informiert Markus Tischler, dass der Betreuungsverein die zu betreuenden Personen vom Amtsgericht bzw. vom Betreuungsgericht zugewiesen bekommt. Die drei Sozialpädagogen Markus Tischler (Einrichtungsleiter), Margarethe Braunsperger und Emanuel Leonhard sowie Andrea Koppert (Verwaltung) kümmern sich derzeit mit viel Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen um 125 zu betreuende Personen. Laut Markus Tischler sind die Aufgabenschwerpunkte der Betreuer die regelmäßige Kontaktaufnahme zu den Betreuten, die Zusammenarbeit mit Angehörigen, das Sicherstellen der Maßnahmen, die einen Verbleib in der gewohnten Umgebung des Betreuten ermöglichen, die Einwilligung zu Untersuchungen, Operationen und sonstigen Heilbehandlungen, die Vertretung gegenüber Behörden, Austausch und Zusammenarbeit mit Sozialdiensten, Beratungsstellen, Ämtern, Sozialstationen, Betreuungsbehörde und Betreuungsgericht.
Wer Informationen über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen möchte, ist beim Betreuungsverein des Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e. V. ebenfalls an der richtigen Stelle. Wichtig ist es, so Tischler, dass für diese Beratungen ein Termin unter der Telefonnummer 08561 9607-16 vereinbart wird, da diese Beratungen doch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Markus Tischler erklärt, dass man sich auch in den nächsten 25 Jahren und darüber hinaus weiterhin mit viel Sensibilität und Einfühlungskraft für die Belange der ihnen anvertrauten Menschen einsetzen werde.