So bewertet Caritas-Präsident Peter Neher das Pflegestärkungsgesetz, das heute im Bundestag verabschiedet wird.
Die Situation für pflegende Angehörige wird durch das Gesetz deutlich verbessert. "Durch die bessere Kombinierbarkeit von Kurzzeit- und Verhinderungspflege können Angehörige, die meist sehr belastet sind, eine Auszeit von der Pflege nehmen", so Neher. Nachgebessert werden müsse jedoch noch bei der maximalen Dauer der Verhinderungspflege. Diese betrage nur sechs Wochen, während die Kurzzeitpflege acht Wochen in Anspruch genommen werden kann. "Die unterschiedliche Leistungsdauer ist für die Versicherten unverständlich und intransparent. Auch die Verhinderungspflege sollte acht Wochen lang möglich sein", so Neher.
Kritisch ist die Einführung einheitlicher Eigenanteile für die Pflegegrade 2 bis 5 für pflegebedürftige Menschen in vollstationären Einrichtungen, denn gleichzeitig werden die Leistungsbeträge aus der Pflegeversicherung für Menschen in Pflegegrad 2 und 3 gesenkt. "Damit werden die Kosten für die Versorgung von Heimbewohnern in höheren Pflegegraden auf die Bewohner mit niedrigen Pflegegraden verschoben", so Neher. Es gelte daher genau zu beobachten, wie sich die Bewohnerstruktur und der Eigenanteil in den Pflegeheimen künftig entwickeln, um gegebenenfalls nach zu justieren.