Die Streichung von § 219 StGB nimmt den Formulierungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ihre unverzichtbare Ankernorm. Ausdrücklich verweist § 219 auf das eigene Lebensrecht des ungeborenen Kindes, das in jedem Stadium der Schwangerschaft zu beachten ist," unterstreicht die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes Eva Welskop-Deffaa. "Ich rate sehr davon ab, das Gesetz in einem Schnellverfahren jetzt noch durchsetzen zu wollen und dabei die sensiblen und ethisch weitreichenden Konsequenzen außer Acht zulassen, die mit dem Neuregelungsvorschlag verbunden sind. Gerade auch im Interesse der Frauen, die zum Beispiel in einer gewaltbelasteten Partnerschaft unter Druck gesetzt werden, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, ist mehr Besonnenheit und Weitsicht geboten. Zudem sehe ich, dass dieses Thema das Risiko einer weiteren politischen wie gesellschaftlichen Spaltung in sich birgt," so die Caritas-Präsidentin.
Eva Welskop-Deffaa ergänzt:
"Ausdrücklich möchte ich mich dem Vorschlag aus der Stellungnahme von Professor Michael Kubiciel anschließen, der für die kommende Legislaturperiode eine Enquetekommission zu Grundsatzfragen des Lebensschutzes am Lebensanfang und Lebensende vorschlägt. Damit könnten nicht nur die juristischen und rechtspolitischen Perspektiven, sondern auch die ethischen und soziologischen Aspekte ausführlich betrachtet und die Erfahrungen der Corona-Zeit berücksichtigt werden," so Welskop-Deffaa abschließend.
Pressemitteilung
Berlin
Statement zum vorliegenden Gesetzentwurf §218 StGB
Erschienen am:
10.02.2025
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
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