"Ein Sterben in Würde für alle Menschen kann nur verwirklicht werden, wenn die bedarfsgerechte Palliativversorgung als selbstverständlicher Bestandteil der Versorgung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen integriert wird", betonen Lilie und Neher in einer gemeinsamen Erklärung zur heutigen Anhörung im Bundestag.
Die beiden christlichen Wohlfahrtsverbände sehen jedoch weiterhin deutlichen Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf. "Wir brauchen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen eine Personalausstattung, die eine bedarfsgerechte Palliativversorgung und hospizliche Begleitung ermöglicht.", fordern Neher und Lilie. "Für diesen Bereich muss mehr Geld zur Verfügung gestellt werden als bis jetzt vom Gesetzgeber vorgesehen."
Ebenso müsse die Palliativversorgung in den Krankenhäusern ausgebaut werden. "Es gibt gute
Die Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen muss verbessert werden. DiCV München und Freising/Klinger
Palliativstationen in den Kliniken, aber wir brauchen auch eine professionelle palliative Versorgung auf den normalen Stationen", betont Diakonie-Präsident Lilie. "Um stationsübergreifende Palliativdienste im Krankenhaus aufzubauen, brauchen wir multiprofessionelle Teams, die die palliative Mitbehandlung und Begleitung der betroffenen Patienten übernehmen."
"Viele Menschen haben Angst davor, einsam oder unter großen Schmerzen sterben zu müssen. Eine gute Hospiz- und Palliativversorgung, die selbstverständlicher Bestandteil der stationären Versorgung in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist, kann wesentlich dazu beitragen, dass sich die Menschen gut begleitet und getragen wissen.", macht Neher deutlich.
Die gemeinsame Erklärung von Caritas und Diakonie sowie die gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf können Sie untenstehend herunterladen.