„Auch wenn die große Zahl der Flüchtlinge den Handlungsdruck der staatlichen Stellen deutlich erhöht hat, ist es nicht akzeptabel, Standards im Asylverfahren in dieser Weise abzusenken“, kritisiert Caritas-Generalsekretär Georg Cremer den Gesetzentwurf, der heute in erster Lesung im Bundestag behandelt wird.
„Wenn die geplanten beschleunigten Verfahren umgesetzt werden, haben die betroffenen Menschen so gut wie keine Chance mehr auf eine angemessene Unterstützung und die Beratung durch Anwälte. In einer Frist von insgesamt zwei Wochen sind Rechte der Schutzsuchenden nicht wirklich durchsetzbar. Wir befürchten, dass der grundrechtlich garantierte Rechtsschutz für diese Gruppe damit großen Schaden nimmt“, so Cremer.
Scharf kritisiert Cremer die geplante Verschärfung der Abschiebepraxis in Bezug auf Erkrankungen. Dabei werde nicht das Recht des Staates bestritten, den Aufenthalt nach negativem Ausgang eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens zu beenden. Dabei müssen aber gesundheitliche Belange fair berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine gravierende Erkrankung von den Behörden nicht beachtet werden muss, wenn die Betroffenen die Frist für die Vorlage eines Attests versäumen. Selbst eine lebensbedrohliche Erkrankung stellt nur dann ein Abschiebehindernis dar, wenn sich die Krankheit durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde. „Mich erschreckt, dass der gesundheitliche Zustand bei der Entscheidung über eine Abschiebung künftig praktisch keine Rolle mehr spielen soll“, so Cremer.
Entschieden wendet sich der Deutsche Caritasverband gegen die geplanten Änderungen beim Familiennachzug, der Ehepartner und minderjährige Kinder trifft. „Damit erhöht sich für die besonders schutzbedürftige Gruppe der Frauen und Kinder der Druck, illegale und gefährliche Fluchtwege zu beschreiten, um vor Krieg und Vertreibung zu fliehen“, betont Cremer. Gleichzeitig würde die geplante Einschränkung des Familiennachzugs dazu führen, dass die positiven Wirkungen eines Zusammenlebens in der Familie für die Integration in die deutsche Gesellschaft nicht genutzt werden können.
Pressemitteilung
Berlin
Caritas gegen die Abschiebung von schwerkranken Menschen
Erschienen am:
19.02.2016
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
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Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
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