So begrüßen die beiden christlichen Wohlfahrtsverbände den vorliegenden Gesetzentwurf, mit dem der Ausbau von hospizlichen und palliativen Angeboten gestärkt werden soll. "Schwerstkranke und sterbende Menschen leiden oft nicht nur an körperlichen Schmerzen. Sie leiden auch an den psychischen, den sozialen, und häufig auch finanziellen Folgen ihrer Krankheit.
Die Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen muss intensiviert werden.DiCV München und Freising/Klinger
Das Ziel einer guten Betreuung und Begleitung am Lebensende muss es daher sein, nicht nur die körperlichen Schmerzen zu lindern sondern die Menschen mit ihrer Angst und Trauer und mit ihrer Einsamkeit nicht alleine zu lassen", macht Neher deutlich. So könne es gelingen, die letzte Phase des Lebens gut und würdevoll für die Sterbenden und ihre Angehörigen zu gestalten.
"Die gottgegebene Würde jedes Menschen auch im Prozess des Sterbens zu wahren, ist das Ziel und die Aufgabe christlichen Handelns. Ein flächendeckendes Angebot der Palliativ- und Hospizversorgung ermöglicht es, alle Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, auch im Sterben gut zu versorgen und zu begleiten", betont Lilie.
Allein um dieses Angebot in rund der Hälfte der Pflegeheime ausbauen zu können, ist nach Berechnungen von Caritas und Diakonie ein Betrag von mindestens 275 Millionen Euro erforderlich. "Die vom Bundesgesundheitsministerium veranschlagte und im Gesetzentwurf genannte Summe liegt hier deutlich unter unseren Berechnungen. Dies wird dem Anspruch des Gesetzentwurfs bei weitem nicht gerecht", kritisieren Lilie und Neher.