Streit um die Schwangerschaftsberatung in Brandenburg vorerst beigelegt
Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte in einem ersten Urteil am 16. Januar 2009 den Anspruch auf Fördermittel für die Schwangerschaftsberatungsstelle des Caritasverbandes der Diözese Görlitz in Cottbus für das Jahr 2001 anerkannt. Auf der Basis dieses Urteils wurde der jetzt unterzeichnete Vergleich geschlossen. Er sieht vor, dass der Caritasverband der Diözese Görlitz für seine Schwangerschaftsberatungsstelle für die Förderjahre 2001 bis 2006 eine Förderung erhält und dafür die entsprechenden Klagen vor dem Verwaltungsgericht Cottbus zurückzieht.
Im Jahr 2007 hat sich im Land Brandenburg die Rechtslage zur Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen durch ein entsprechendes Landesgesetz geändert. Dieses Gesetz enthält eine Regelung, die die Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritasverbände von der Förderung ausschließt. Da nach Meinung des Caritasverbandes dieses Gesetz gegen Bundesrecht verstößt, wird die juristische Auseinandersetzung für die Jahre ab 2007 fortgesetzt werden.