Land Brandenburg muss Caritasverband fördern
Nach mehr als siebenjähriger Verfahrensdauer hat das Verwaltungsgericht Cottbus den Anspruch auf Fördermittel für die Schwangerschaftsberatungsstelle des Caritasverbandes der Diözese Görlitz in Brandenburg anerkannt. Das Gericht verurteilte das Land Brandenburg zur Förderung der Beratungsstelle in Cottbus in Höhe von 45.171 Euro zuzüglich Zinsen für das Jahr 2001.
Soziale Beratung fortgesetzt
Der Rechtsstreit entstand, nachdem die deutschen katholischen Bischöfe 1999 beschlossen hatten, die Beteiligung am staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung zu beenden. Sie untersagten den katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen, ab dem Jahr 2001 Beratungsscheine auszustellen, die zum Schwangerschaftsabbruch genutzt werden können. Daraufhin stellte das Land Brandenburg die finanzielle Förderung der Schwangerschaftsberatung ein. Der Caritasverband setzte seine soziale Beratung für werdende Mütter und deren ungeborene Kinder aber unvermindert fort. Lediglich die Beratungsscheine für die Schwangerschaftskonfliktberatung wurden nicht mehr ausgestellt.
Das entsprechende Bundesgesetz unterscheidet zwischen allgemeiner Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung. Zur allgemeinen Schwangerschaftsberatung gehört die soziale und wirtschaftliche Unterstützung der werdenden Mütter. Schon in den Jahren vor 1999 lag der Anteil der allgemeinen Schwangerschaftsberatung gegenüber der Schwangerschaftskonfliktberatung immer deutlich höher. Da dieser Teil der Beratungsarbeit fortgesetzt und verstärkt wurde, sah der Caritasverband die Grundlage zur staatlichen Förderung weiterhin als gegeben an und reichte in den Folgejahren Verwaltungswidersprüche beziehungsweise Klagen ein.
Obwohl das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil 2004 entschied, dass die geltend gemachten Förderansprüche dem Grunde nach bestehen, weigerte sich das Land Brandenburg, das Urteil des obersten Verwaltungsgerichtes anzuerkennen und die beantragten Fördermittel auszuzahlen. In einem Gespräch mit der Brandenburger Sozialministerin Dagmar Ziegler 2006 wurde die Problematik deutlich aufgezeigt. Das Ministerium war aber nicht zum Einlenken bereit.
Position bestätigt
Mit dem jetzigen Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist und sich nur auf das Förderjahr 2001 bezieht, hat das Verwaltungsgericht die Position des Caritasverbandes bestätigt. Auf der Basis dieses Urteils kann der Verband mit der Förderung der Schwangerschaftsberatungs- stelle auch für die Jahre 2002 bis 2006 rechnen, da sich in diesem Zeitraum die Rechtslage nicht verändert hat.
Der Bischof von Görlitz hat seit 2001 durch einen Darlehen sichergestellt, dass die Beratung der Schwangeren fortgeführt werden kann.
Rechtliche Situation geändert
Ab dem Jahr 2007 hat sich die rechtliche Situation in Brandenburg geändert. In dem Jahr hat der Brandenburger Landtag ein Gesetz zur Schwangerschaftskonfliktberatung beschlossen. Mit dem Gesetz soll geregelt werden, welche Schwangerschaftsberatungsstellen gefördert werden, wenn mehr Träger die Förderung beantragen, als gefördert werden können.
Im Auswahlverfahren ist nun festgelegt, das die Beratungsstellen, die beide Beratungsangebote (allgemeine Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung) erbringen, vorrangig gefördert werden sollen. Da der Caritasverband durch die Entscheidung der Bischöfe nur die allgemeine Schwangerschaftsberatung anbieten kann, alle anderen Beratungsstellen in Brandenburg aber sowohl allgemeine Schwangerschaftsberatung als auch Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten, werden die Förderanträge des Caritasverbandes seit dem Jahr 2007 mit der Berufung auf diese Gesetz abgelehnt.
Da dieser Teil des Gesetzes nur die insgesamt fünf katholischen Beratungsstellen der Caritasverbände in Brandenburg trifft und im Gesetzgebungsverfahren deutlich wurde, dass dies auch so gewollt war, wird die Rechtmäßigkeit dieses brandenburgischen Gesetzes durch den Caritasverband bestritten. Dies soll gerichtlich überprüft werden, damit Beratungsarbeit für die 400 Ratsuchenden pro Jahr in Cottbus fortgesetzt werden kann.
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