Flüchtlingspolitik solidarischer gestalten
Die Flüchtlings- und Vertriebenenbewegungen spielen sich vor allem in den Ländern des Südens ab. 81 Prozent der Flüchtlinge fanden 2012 in einem Entwicklungsland Aufnahme.
Flüchtlinge sind durch die Genfer Flüchtlingskonvention geschützt. Dennoch kommt es regelmäßig zu perspektivlosen Zuständen: Für viele Millionen Menschen ist weder eine Rückkehr ins Heimatland noch die Aufnahme in einem sicheren Drittland möglich. Eine Integration im Erstaufnahmeland ist meist auch ausgeschlossen. Sie leben in einer permanenten Bedrohung und Unsicherheit.
Resettlement und humanitäre Aufnahmen aus dem Ausland können keine Lösung für die weltweite Flüchtlingsproblematik darstellen, sondern nur die Auflösung lang andauernder Flüchtlingssituationen für einzelne, besonders verletzliche Flüchtlinge ermöglichen. Neben der individuellen Hilfe setzen Resettlement und anderweitige Aufnahmen von Flüchtlingen aus Krisenstaaten ein politisches Zeichen der Solidarität mit den oftmals überlasteten Erstaufnahmestaaten.
Wie jeder Einzelstaat hat auch die Europäische Union das Recht, die Einreise in das Unionsgebiet zu kontrollieren und damit ihre Außengrenzen zu sichern. Die zunehmende Abschottung der EU bedeutet jedoch, dass Schutzsuchende ohne Einreisedokumente nur unter einem hohen Risiko in die EU gelangen können.
Unsere Forderungen
- Alle Staaten der EU stehen in der Verantwortung, Lösungen zu finden, um die wiederkehrenden humanitären Tragödien im Mittelmeer und an den Außengrenzen der EU zu verhindern. Dabei muss sich das Grenzschutzsystem der EU auch an der Menschenwürde der Schutzsuchenden orientieren.
- Alle Mitgliedstaaten der EU sind aufgefordert, den Grundsatz der Nichtzurückweisung auf hoher See gegenüber Personen, die internationalen Schutz suchen, anzuerkennen und entsprechend umzusetzen. Auf hoher See abgefangene und aufgegriffene Schutzsuchende sollen demnach zur Prüfung ihres Antrags in einen EU-Staat gebracht werden.
- In einem fairen Verfahren muss geprüft werden, ob es sich bei den Ankommenden um schutzbedürftige Flüchtlinge handelt, die einen Anspruch auf Asyl haben. Dazu gehört, dass die Schutzsuchenden menschenwürdig untergebracht werden.
- Deutschland soll sich dauerhaft an der Aufnahme und Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge im Rahmen des Resettlement-Programms mit jährlichen Kontingenten zu beteiligen. Die Aufnahmequote muss dabei die aktuell jährlich aufgenommenen 300 Personen deutlich überschreiten.
- Bund, Länder und Kommunen, die Dienste und Einrichtungen der Caritas sowie jede/r Einzelne sind aufgerufen, eine Willkommenskultur zu entwickeln und mitzugestalten.
- Nach Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder das Recht, jedes Land zu verlassen. In diesem Sinne wendet sich der Deutsche Caritasverband gegen Maßnahmen, die zwischenstaatliche Zusammenarbeit und die Unterstützung insbesondere afrikanischer Herkunfts- oder Transitländer von verstärkter Grenzsicherung und Migrationskontrolle in diesen Ländern abhängig machen.
- Es müssen Bemühungen unternommen werden, Menschen in den Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge besser aufzuklären und gegen Schlepper vorzugehen, die aus Gewinninteressen den Tod von Flüchtlingen in Kauf nehmen.
- Länder wie Kenia, Jordanien und Libanon, die in großem Umfang Flüchtlinge beherbergen, sind an den Grenzen ihrer Belastbarkeit angelangt und müssen unbedingt eine stärkere internationale Unterstützung erfahren.
- Humanitäre Hilfsorganisationen müssen auch zu intern Vertriebenen uneingeschränkten Zugang erhalten.
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