Schwer erkrankte Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder und ihr Haushalt durch eine von der Krankenkasse finanzierte Haushaltshilfe versorgt werden, bis sie wieder gesund sind. Das ist auch notwendig, damit der gesunde Elternteil seiner Erwerbsarbeit weiter nachgehen kann.
Die Caritas fordert:
- Kranke Eltern brauchen einen Rechtsanspruch gegenüber ihrer Krankenkasse auf Hilfe – unabhängig davon, ob sie stationär, ambulant oder teilstationär behandelt werden.
- Kranke Eltern dürfen nicht zusätzlich durch bürokratische Hürden und Anträge beim Jugendamt belastet werden.
- Kranke Eltern haben einen Anspruch auf eine qualifizierte Hilfe, die sie so begleiten und unterstützen kann, wie es die Familiensituation erfordert.
Es ist heute nicht mehr selbstverständlich, dass die Großeltern am selben Ort leben, ihre Enkel im Notfall versorgen oder für längere Zeit in die Wohnung der Familie einziehen. Kurze Krankheitsphasen lassen sich mit dem Jahresurlaub des Vaters, mit Nachbarn oder Freunden irgendwie überbrücken.
Keine Haushaltshilfe bei ambulanter Behandlung
Bei einer stationären Krankenbehandlung oder einer Kur gibt es bereits einen Rechtsanspruch auf eine Haushaltshilfe der Krankenkasse. Wenn eine länger anhaltende Krankheit ambulant behandelt wird oder der Klinikaufenthalt beendet ist, haben Versicherte in der Regel jedoch keinen Anspruch gegenüber ihrer Krankenkasse. Das gilt zum Beispiel auch bei Krebs, der oft lange ambulant behandelt wird.
Auch eine psychische Erkrankung ist längst nicht vorbei, wenn die Mutter aus der Klinik entlassen wird. Zum Teil ist die Veränderung von Alltagsroutinen sogar Teil der Therapie. Um sich darauf einzustellen, brauchen alle Familienmitglieder Zeit und eine professionelle Entlastung.
Ausgerechnet in diesen schwierigen Situationen müssen Familien oft bei den Krankenkassen um Hilfe kämpfen. Alternativ können sie sich ans Jugendamt wenden. Um von dort Hilfe zu bekommen, muss die Mutter sich allerdings eingestehen, dass das Wohl des Kindes durch ihre Erkrankung gefährdet ist. Das hält viele Familien davon ab, sich ans Jugendamt zu wenden.
Krankheitsvertretung einer Mutter ist anspruchsvoll
Lang anhaltende Krankheitsphasen belasten alle Familienmitglieder. Besonders betroffen sind Kinder, die nicht warten können, bis die Mutter wieder stark und gesund ist. Die Kleinsten müssen zu Hause versorgt werden, die größeren in den Kindergarten oder die Schule gehen. Die Krankheitsvertretung einer Mutter ist eine anspruchsvolle Aufgabe, für die es Einfühlungsvermögen braucht, aber vor allem eine Ausbildung mit erzieherischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Kenntnissen.
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Faktenblatt zur gesundheitlichen Situation von Müttern und Vätern
Die Familienpflege- und Dorfhilfedienste der Caritas unterstützen Familien bei Krankheit, während einer Risikoschwangerschaft oder nach der Entbindung. Die Fachkräfte sind dafür ausgebildet, verschiedene Familiensysteme in ihrer jeweiligen Lebenssituation professionell zu unterstützen. Sie sind fest angestellt, erhalten regelmäßig Fortbildungen, nehmen an Teambesprechungen und Supervisionen teil.
Sie unterstützen Familien auch, wenn sie mit ihrer Haushaltsführung überfordert sind und wenig Geld haben. Dann leiten sie diese Eltern beim Einkaufen, Kochen, Waschen und vielen anderen Alltagsdingen an.