Kinderarmut endlich wirksamer bekämpfen
Eltern, deren Einkommen für sie selbst, aber nicht mehr für ihre Kinder reicht, dürfen nicht länger auf Sozialhilfe angewiesen sein. Wir schlagen vor, dass Eltern zwischen einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung in Form des ausgebauten Kinderzuschlags und Arbeitslosengeld II wählen können. Der Kinderzuschlag darf nicht mit steigendem Einkommen abrupt abbrechen, sondern muss abgeschmolzen werden. Dadurch würde eine bedarfsabhängige Kindergrundsicherung bis in die untere Mittelschicht erreicht.
Die Regelbedarfe im Arbeitslosengeld II, von denen arme Familien ihren Lebensunterhalt finanzieren, müssen bedarfsgerecht berechnet werden. Das heißt: Die Höhe des Regelbedarf muss sich wieder an dem orientieren, was die untersten 20 Prozent der Familien für den Lebensunterhalt ausgeben. Seit 2011 orientiert sich der Satz an den untersten 15 Prozent. Zu einer Senkung des Regelbedarfs führt auch die Tatsache, dass auch das Verbrauchsverhalten von „verdeckt armen Familien“ einberechnet wird. Diese könnten selbst Grundsicherung beziehen, tun dies aber zum Beispiel aus Scham nicht.
Außerdem braucht es eine Flexibilitätsreserve im Regebedarf. Denn wenn mal wieder ein Geburtstag ansteht oder neue Winterschuhe fällig sind, wird es derzeit sehr eng. Die Leistungen sind so knapp bemessen, dass Familien dafür nicht an anderer Stelle sparen können.
Finanzielle Sicherung des Familienstarts für alle Familien
Alle Eltern müssen die Möglichkeit haben, unabhängig von ihrem Einkommen ihre Erwerbstätigkeit und die Kinderbetreuung nach eigenen Vorstellungen aufzuteilen. Vor allem in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes brauchen auch Geringverdiener finanziellen Spielraum, um für ihr Kind da zu sein. Um das zu ermöglichen, soll das bestehende Elterngeld mit dem Betreuungsgeld zu einem einkommensunabhängigen Familienleistungsausgleich weiterentwickelt werden. Diese Familienleistung soll 300 Euro monatlich betragen und für alle Eltern drei Jahre lang gezahlt werden - und zwar unabhängig davon, ob sie eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Die Eltern können die gesamte Summe auch auf ein Jahr verteilen, so dass monatlich etwa 900 Euro ausgezahlt werden. Das entspricht in etwa dem heutigen durchschnittlichen Elterngeldanspruch erwerbstätiger Eltern. Das neue Elterngeld in Höhe von bis zu 300 Euro monatlich darf nicht auf SGB II- und SGB XII-Leistungen angerechnet werden.
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Faktenblatt zum Elterngeld
Die Caritas bewertet Gesetzesvorhaben und politische Entscheidungen immer aus der Perspektive sozial benachteiligter Familien. Ein wichtiges Instrument für die Abschätzung politischer Folgen neuer Gesetze und Entscheidungen ist das Sozialmonitoring der Wohlfahrtsverbände mit der Bundesregierung. In diese Gespräche hat die Caritas auch ihren Vorschlag zur Bekämpfung der Kinderarmut eingebracht.
Die Caritas setzt sich für ausreichende Transferleistungen und für eine gerechte Steuerpolitik ein. Der Deutsche Caritasverband unterstützt junge Menschen bei ihrer Berufsorientierung zwischen Schule und Beruf und führt Projekte für Arbeitslose durch, die nur schwer eine feste Stelle finden.