Wenn Sie in Deutschland ein Kind erwarten
Themen Schwangerschaft, Geburt und Gesundheit
Schwangerschaftsberatung
- Willkommen bei der Schwangerschaftsberatung. Wir unterstützen schwangere Frauen in Deutschland. Egal wo sie her kommen, wie sie leben oder welche Träume sie haben.
- Hier gibt es Informationen. Wir helfen bei Sorgen, bei Problemen und Anträgen. Wir kennen Ärzte, Ärztinnen und Hebammen. Wir beraten auch zu Verhütung und Familienplanung.
- Sie können uns vertrauen. Denn wir dürfen nichts weitererzählen. Die Beratung kostet kein Geld. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.
Schwanger?
- Einen Schwangerschaftstest bekommen Sie in der Apotheke oder in einem Drogeriemarkt. Der Frauenarzt oder die Frauenärztin bestätigt die Schwangerschaft.
- Ein Kind - das geht nicht!? Brauchen Sie Hilfe, Geld oder haben Sie Angst? In der Schwangerschaftsberatung erklären wir, welche Hilfen es gibt.
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft möglich. Vorher müssen Sie zur Schwangerschaftsberatung kommen. Machen Sie gleich einen Termin.
Gesundheit
- Das schadet dem Baby: Zigaretten, Medikamente, Drogen, Alkohol, Stress, Gewalt.
- Vorsorgeuntersuchungen kosten kein Geld. Schwangere Frauen gehen dafür regelmäßig zur Ärztin, zum Arzt oder zu einer Hebamme.
- Der Mutterpass ist wichtig. Sie brauchen ihn für Arztbesuche, zur Geburt und für Notfälle.
- Sofort zur Ärztin/zum Arzt: Wenn Sie auf den Bauch fallen, wenn Flüssigkeit oder Blut aus der Scheide fließt, wenn Sie Fieber oder Schmerzen haben.
Schwierige Zeiten
- Vielleicht sind Sie ganz allein? Es gibt Streit mit dem Partner oder Gewalt in der Familie? Sind Sie immerzu traurig? Ist Ihnen alles egal? Haben Sie Ängste, Schlafstörungen, Depressionen?
- Bei der Schwangerschaftsberatung bekommen Sie Hilfe.
- Manchmal ist ein Baby krank. Oder es wurde zu früh geboren. Manchmal passiert etwas bei der Geburt. Für die Familie ist das ein Schock. Sprechen Sie mit Ihrer Hebamme darüber, mit der Ärztin, dem Arzt oder in der Schwangerschaftsberatung.
Geburt
- Viele Frauen gehen zur Geburt ins Krankenhaus. Dort müssen Sie sich vorher anmelden. Auf der Geburtsstation arbeiten Männer und Frauen.
- Bei der Anmeldung sprechen Sie über die Geburt: Möchten Sie lieber von einer Frau untersucht werden? Haben Sie Wünsche oder Ängste?
- Das ist wichtig für Arzt/Ärztin und Hebamme: Haben Sie schon Kinder geboren? Gab es Komplikationen? Haben Sie Narben an Bauch oder Vagina, zum Beispiel durch einen Kaiserschnitt, eine Operation, eine Beschneidung?
Nach der Geburt
- Die Hebamme berät Sie zum Stillen, Füttern, Wickeln, Baden und Schlafen. Sie hat Tipps, wenn das Baby viel schreit. Oder wenn es nicht gut trinkt.
- Die Hebamme untersucht auch die Mutter. Sind Verletzungen von der Geburt gut verheilt? Nach sechs Wochen gibt es eine Nachsorgeuntersuchung bei der Frauenärztin oder dem Frauenarzt.
- Sind Sie traurig, wütend oder verwirrt? Starke Gefühle sind jetzt normal. Holen Sie sich Rat bei Ihrer Hebamme oder in der Schwangerschaftsberatung.
Themen Ämter, Papiere und Geld
Frühzeitig planen
- Hebammen begleiten Mutter und Kind in der Schwangerschaft, bei der Geburt und in den Wochen danach. Suchen Sie eine Hebamme, sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind.
- Vereinbaren Sie gleich Termine bei der Schwangerschaftsberatung und bei der Frauenärztin oder dem Frauenarzt. Im Krankenhaus müssen Sie sich für die Geburt anmelden.
- Bleiben Sie dran. Es ist manchmal schwer, an die Reihe zu kommen. Aber Sie haben das Recht auf eine gute Versorgung in der Schwangerschaft.
Medizinische Versorgung
- Sie bekommen eine gute medizinische Versorgung, wenn es um Ihre Schwangerschaft geht. Asylbewerberinnen haben dabei die gleichen Rechte wie deutsche Frauen.
- Sie brauchen einen Behandlungsschein oder eine Gesundheitskarte von Ihrem Sozialamt. Für Arztbesuche und Hebamme müssen Sie dann nichts bezahlen.
- Sie haben keine Papiere oder keine Versicherung? Fragen Sie bei der Schwangerschaftsberatung, wo Sie umsonst behandelt werden. In Notfällen bekommen Sie Hilfe im Krankenhaus.
Dokumente
- Ihr Kind bekommt eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister. Dafür brauchen Sie Ihre eigenen Dokumente. Kümmern Sie sich frühzeitig um Übersetzung und Beglaubigung.
- Ist Ihr Aufenthalt unsicher? In den sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt erfolgt keine Abschiebung.
- Für Paare: Die Vaterschaftsanerkennung ist wichtig, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Oder wenn die Heirat in Deutschland nicht anerkannt wird. Das Kind hat sonst offiziell keinen Vater.
Geld
- Kommen Sie vor der Geburt zur Schwangerschaftsberatung. Hier können Sie Geld für Babysachen beantragen. Das Geld kommt von der "Bundesstiftung Mutter und Kind".
- Nach der Geburt bekommen Sie Kindergeld oder andere staatliche Leistungen. Die Schwangerschaftsberatung hilft Ihnen dabei, die nötigen Anträge zu stellen.
- Viele Familien haben wenig Geld. Tauschen Sie sich mit anderen Eltern aus: Wo werden Kindersachen verschenkt oder für wenig Geld verkauft?
Das Baby ist da
- Die Mutter braucht jetzt Ruhe und Erholung. In vielen Orten gibt es Ehrenamtliche, die Eltern in der ersten Zeit mit dem Baby unterstützen.
- Gehen Sie regelmäßig zur Kinderärztin oder zum Kinderarzt. Dort wird Ihr Kind untersucht und geimpft. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind kostenlos.
- Gemeinsam spielen macht Spaß und die Kinder lernen viel voneinander. Jedes Kind hat das Recht auf einen Platz im Kindergarten. Melden Sie sich frühzeitig an, oft muss man mehrere Monate warten.
Diese Informationen finden Sie anbei abrufbar als Broschüre zum Download und zum Ausdrucken (PDF) in mehreren Sprachen: Deutsch / Arabisch und Englisch / Französisch.
Die einzelnen Themenfelder werden durch passende Bilder inhaltlich unterstützt. Die Broschüren dienen als Gesprächsunterstützung in der Beratungssituation, aber auch als Merkposten für die schwangere Frau, die die Informationsmaterialien nach der Beratung mitnehmen kann.
Verantwortlich für die Materialien und Texte sind die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).