Fünf Tipps für Alleinerziehende
Unsere Tipps auf einen Blick
Tipp 1: Keine Angst vor weniger Geld
Tipp 2: Gute Organisation ist alles
Tipp 3: Zusammen ist man weniger allein
Tipp 1: Keine Angst vor weniger Geld
Als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater solltest du alle Finanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen. Dazu musst du allerdings viele Dinge beachten, Behörden aufsuchen und Anträge stellen. Es kann passieren, dass du deine Ansprüche sogar auf dem Klageweg gegen bürokratische Hürden oder nicht zahlungswillige Unterhaltspflichtige durchsetzen musst. Mal mit Erfolg, mal ohne.
Die Hälfte aller Alleinerziehenden erhalten kein, weitere 25 Prozent entweder unregelmäßig oder zu wenig Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil. Das ist ein Hauptgrund für die hohe Armutsgefahr. Allerdings springt in solchen Fällen der Staat ein mit dem Unterhaltsvorschuss. Diesen musst du beim Jugendamt beantragen und er wird dir dann monatlich ausbezahlt (mehr zum Unterhaltsvorschuss).
Unterhaltsrecht durchsetzen
Vielen Kindern steht jedoch eine deutliche höhere Summe als der Unterhaltsvorschuss zu (die Höhe orientiert sich an den Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten, der Düsseldorfer Tabelle). Es lohnt sich also, auch selbst alles dafür zu tun, den rechtmäßigen Unterhalt vom nicht zahlenden Elternteil zu bekommen. Das Jugendamt berät und unterstützt dich darin. In bestimmten Fällen kannst du kostenlos eine Beistandschaft beantragen, woraufhin das Jugendamt die Unterhaltsansprüche des Kindes durchsetzt.
Der Unterhalt kann auch mit Hilfe eines Anwalts oder gegebenenfalls gerichtlich eingefordert werden. Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen können beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und damit bei einem Anwalt Beratung und außergerichtliche Vertretung zu einer Eigenbeteiligung von 15 Euro erhalten.
Grundsätzlich sind beide Elternteile für ihre Kinder unterhaltspflichtig. Solange die Kinder noch minderjährig sind und sich in der Ausbildung befinden, besteht die Unterhaltspflicht zum einen aus finanziellen Mitteln – dem "Barunterhalt", zum anderen aus der Betreuung, Fürsorge und Erziehung – dem "Betreuungsunterhalt".
Nach dem aktuell vorherrschenden Residenzmodell lebt das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil und besucht den anderen Elternteil regelmäßig zu bestimmten Zeiten, etwa jedes zweite Wochenende. Somit übernimmt der Elternteil, der mit dem Kind in einer Wohnung lebt, überwiegend die Betreuung – der umgangsberechtigte Elternteil ist dann zu 100 Prozent barunterhaltspflichtig.
Lebt das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen, gilt das Prüfkriterium: Wo liegt der Lebensmittelpunkt des Kindes? Solange die Verantwortung für die Sicherstellung der Betreuung des Kindes nicht paritätisch gleich aufgeteilt ist, bleibt der Elternteil mit weniger Anteil zunächst voll unterhaltspflichtig, kann aber seine Mehraufwendungen durch den „erhöhten Umgang“ unterhaltsmindernd geltend machen.
Nur bei einem „echten“ Wechselmodell, also einer dauerhaft gerechten Aufteilung der Fürsorge für das Kind, müssen beide Eltern für den Barunterhalt anteilig aufkommen. Dann kann man streng genommen nicht mehr von „alleinerziehend“ sprechen, sondern von „zwei getrennt erziehenden Eltern“.
Tipp 2: Gute Organisation ist alles
Um nicht den Überblick zu verlieren, benutze am besten simple Hilfsmittel, die erfüllen durchaus ihre Zwecke: Einen guten Kalender, Ordner für Anträge und Papierkram (mit Registratur) und einen Haushaltsplaner. Das kann man online machen oder klassisch mit Haushaltsbuch und Taschenrechner, Hauptsache am Monatsende ist noch Geld übrig.
Kinderbetreuung organisieren
Um wirklich eine Arbeit aufnehmen zu können, musst du die Kinderbetreuung regeln. Da gibt es für Alleinerziehende kaum Alternativen. Die gute Nachricht ist: Betreuungskosten für die Kita, die Tagesmutter oder den Hort werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Ansprechpartner sind die Jugendämter, die auch Auskunft über Kinderkrippen und Kindertagesgruppen geben. Alleinerziehende werden oft sogar bevorzugt berücksichtigt – also unbedingt dazu sagen! Außerdem gibt es einen Rechtsanspruch auf Betreuung für unter Dreijährige.
Tipp 3: Zusammen ist man weniger allein
Du musst nicht bei allem von null anfangen – tu dich mit anderen Alleinerziehenden zusammen. Wo du diese findest? Es gibt natürlich Online-Gruppen, in denen du dich umhören kannst, aber beim Kontakte knüpfen helfen vor allem auch die Beratungsstellen der Caritas und des Sozialdiensts katholischer Frauen (SkF). An diese können sich auch Männer wenden, keine Frage! Um bei dir vor Ort die passende Anlaufstelle zu finden, nutz unsere Adresssuche.
Tipp 4: Nimm der Zeit für dich, so gut es geht
Als Alleinerziehende:r hast du mehrere Jobs gleichzeitig: Arbeit, Haushalt, Erziehung – aber wenn du irgendwann keine Kraft mehr hast, woher soll dann die Kraft für deine Kinder kommen? Es ist also sehr wichtig, dass du auf dich achtest und dir Zeit für dich nimmst, um Kraft zu tanken.
Vielleicht helfen dir diese Informationen:
Mutter/Vater-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und dauern in der Regel drei Wochen. Allein erziehende Mütter und Väter können ihr(e) Kind(er) mitnehmen, dafür gibt es spezialisierte Kliniken, oder auch alleine in die Kur fahren. Für die Zeit der Kur gibt es einen Anspruch auf eine Familienpflegerin, die das Kind zu Hause versorgt. In der Regel begleiten jedoch die Kinder ihre Mutter oder ihren Vater in die Kur. Die Kosten für Kinder bis zwölf Jahre tragen die Krankenkassen. Hier kannst du nachlesen, wer diese spezielle Form der Vorsorge bekommt und was zu beachten ist. Informationen gibt es auch bei der KAG Müttergenesung.
Wer als Alleinerziehende(r) wenig Geld hat, kann versuchen für den Familienurlaub auf günstige Angebote zurückzugreifen. Wohlfahrtsverbände, Alpen- oder Naturfreundevereine, Pfarrgemeinden oder andere gemeinnützige Organisationen bieten zahlreiche Ferien- und Unterbringungsmöglichkeiten an. Es gibt spezielle Angebote für Alleinerziehende sowie Zuschüsse (Information unter: www.urlaub-mit-der-familie.de). Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) informiert und berät ebenfalls über Zuschüsse.
Ist das Kind krank, kannst du als Alleinerziehende(r) 20 Arbeitstage Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Für jedes weitere Kind 20 Tage, aber maximal 50 Tage. In dieser Zeit gilt Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung. Du musst dazu abhängig beschäftigt und in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein und ein ärztliches Attest vorlegen.
Schwangere, Mütter oder Väter in Not können vorübergehend in Mutter-(Vater-)Kind-Einrichtungen ziehen. Dort werden Alleinerziehende mit Kindern unter sechs Jahren in der Wohnung betreut und beraten. Ziel ist, Krisen zu überwinden und Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Weitere Informationen zu Mutter-Kind-Einrichtungen in katholischer Trägerschaft erhalten Sie beim Sozialdienst katholischer Frauen. Dort gibt es auch eine Liste bundesweiter Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen.
Tipp 5: Hol dir Beratung
- Was bedeutet Mindestunterhalt und was passiert, wenn das Kind volljährig wird?
- Reicht das Geld für den Lebensunterhalt des Kindes nicht aus, kannst du Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen. Wie und wo, und unter welchen Voraussetzungen?
- Darüber hinaus gibt es viele Stiftungen, die Hilfe anbieten, zum Teil auch finanzielle Unterstützung. Nur welche und wie beantragen?
All diese Fragen können hier nicht beantwortet werden. Nimm unbedingt professionelle Beratung in Anspruch. Diese findest du auch bei der Caritas. Wir helfen dir digital in unserer Onlineberatung oder analog in einer Beratungsstelle in deiner Nähe.