SCHUFA
Was ist die Schufa?
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite einräumen. Ziel der Schufa ist es, ihre Vertragspartner mittels so genannter Schufa-Auskünfte vor Kreditausfällen zu schützen.
Wer sind die Vertragspartner der Schufa?
Derzeit hat die Schufa ca. 4.500 Vertragspartner. Diese setzen sich vor allem aus Banken, Sparkassen, Kreditkarten-und Leasinggesellschaften zusammen. Aber auch der Einzel-und Versandhandel, Telekommunikationsunternehmen (z. B. Telekom), Versicherungsgesellschaften, Gas-/ Wasser- und Stromversorgungsbetriebe, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Unternehmen aus dem E-Commerce-Bereich (Internet-Firmen) und Inkasso-Unternehmen arbeiten immer häufiger mit der Schufa zusammen.
Welche Daten werden von der Schufa erfasst?
Zum einen werden Ihre personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Anschrift und frühere Anschriften erfasst. Des Weiteren werden Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung eines Geschäftes erfasst. Diese können z.B. sein:
- Kredit-oder Leasingvertrag mit Betrag und Laufzeit
- Eröffnung eines Girokontos und Ausgabe einer Kreditkarte
- Einrichtung (= Anmeldung) bei einem Telekommunikationsunternehmen
- Bürgschaften
Es werden also nicht nur die Abschlüsse vorgenannter Verträge gespeichert, sondern auch registriert, ob Sie sich nicht vertragsgemäß verhalten haben, wenn Ihnen beispielsweise ein Kreditvertrag gekündigt wurde, weil Sie die vereinbarten monatlichen Ratenzahlungen nicht eingehalten haben.
Darüber hinaus speichert die Schufa Daten aus öffentlichen Verzeichnissen (z. B. Amtsgericht) und amtliche Bekanntmachungen. Im Einzelnen sind dies:
- Abgabe der Vermögensauskunft
- Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft
- Eröffnung eines Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahrens und dessen evtl. Abweisung oder Einstellung mangels Masse
Wer bekommt welche Schufa-Auskunft über mich?
Grundsätzlich gibt die Schufa nur an ihre Vertragspartner Auskünfte weiter. Wenn ein Vertragspartner eine Auskunft über Sie wünscht, so muss er der Schufa gegenüber bei jeder Anfrage ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nachweisen. Ein Kreditinstitut muss z. B. angeben, ob Sie einen Kreditvertrag abschließen oder ein Girokonto eröffnen möchten. Tut er dies nicht, so werden keinerlei Auskünfte über Sie weitergegeben.
Ist der Vertragspartner jedoch berechtigt, eine Auskunft über Sie einzuziehen, so wird wie folgt verfahren:
Banken, Sparkassen, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften erhalten sowohl positive als auch negative Informationen über Sie. Kontonummern und Namen der Institute, die der Schufa eine Information gemeldet haben, werden grundsätzlich an keinen Vertragspartner weitergeleitet.
Alle anderen Vertragspartner erhalten lediglich eine Auskunft über Sie, wenn eine Negativmeldung gespeichert wurde.
Wie erfahre ich, was bei der Schufa über mich gespeichert wurde?
Jede Person hat das Recht, alle über sie gespeicherten Daten bei der Schufa als Eigenauskunft zu erhalten.
So können Sie die kostenlose Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz bekommen. Darin finden Sie alle Informationen, die bei der SCHUFA über Sie gespeichert werden. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden.
Oder Sie bestellen die Schufa-Bonitätsauskunft. Diese umfasst zwei verschiedene Dokumente:
- eine beweiskräftige Auskunft für mögliche Vertragspartner (zum Beispiel Vermieter), die nicht alle zu Ihrer Person bei der Schufa gespeicherten Daten enthält.
- und eine umfangreiche Auskunft zu Ihrer persönlichen Verwendung, die alle zu Ihrer Person bei der Schufa gespeicherten Daten enthält.
Auf der Website der Schufa können Sie die Eigenauskunft beantragen.
Was kann ich tun, wenn ich herausfinde, dass über mich falsche Daten bei der Schufa gespeichert sind?
Unvollständige oder unzutreffende Angaben in Ihrer Auskunft werden kostenlos aktualisiert! Sie sollten dazu Ihr Anliegen kurz schriftlich darzustellen.
SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln
Haben Sie Dokumente, die den Sachverhalt darlegen (Quittungen, Löschungsbescheid oder ähnliches)? Eine Kopie hiervon hilft bei der Bearbeitung weiter!
Wann werden die Daten über mich in der Schufa gelöscht?
Es gibt unterschiedliche, gesetzliche Grundlagen und Fristen für die Aufbewahrung Personen bezogener Daten. Negative Informationen werden nach einer festgelegten Zeit gelöscht, wie zum Beispiel:
- Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten; sie werden aber nur zehn Tage in Auskünften an Vertragspartner der Schufa weitergegeben
- Kredite drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung
- Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird
- Daten über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte nach ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung. Titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide) bleiben bis zu ihrer Erledigung gespeichert und werden drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung entfernt.
- Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft und Vermögensauskunft) nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der Schufa eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.
Eine ausführliche und aktuelle Aufstellung, wann welche Daten bei der Schufa gelöscht werden, finden Sie direkt bei der Schufa.