Basiskonto
Habe ich das Recht auf ein eigenes Konto?
Ja, laut europäischen Recht hat jeder Verbraucher das Recht auf ein Basiskonto. Das ist ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen. Damit sind Überweisungen und Lastschriften möglich und es kann für Barein- und -auszahlungen und Kartenzahlungen genutzt werden.
Die Banken und Sparkassen sind verpflichtet, jedem Verbraucher auf Antrag ein Basiskonto zur Verfügung zu stellen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Die Bank kann die Einrichtung eines Basiskontos verweigern, wenn
- der Antragsteller schon ein Basiskonto oder ein Konto mit vergleichbaren Funktionen hat und dieses tatsächlich nutzbar ist.
- das Konto gewerblich genutzt werden soll.
- der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre wegen einer vorsätzlichen Straftat zum Nachteil des Instituts, dessen Mitarbeiter oder Kunden verurteilt worden. Die Straftat muss im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen.
- der Antragsteller in der Vergangenheit bereits ein Basiskonto bei der diesem Institut hatte, das aber innerhalb des letzten Jahres gekündigt wurde, weil er das Basiskonto vorsätzlich für gesetzwidrige Zwecke genutzt hat.
- der Antragsteller in der Vergangenheit bereits ein Basiskonto bei dieser Bank hatte, das aber innerhalb des letzten Jahres gekündigt wurde, weil der Antragsteller die Gebühren für die Kontoführung über eine Zeit von mehr als drei Monaten nicht gezahlt hat und dieser Zahlungsrückstand mehr als 100 Euro betrug.
- das Institut seine Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz oder dem Kreditwesengesetz nicht erfüllen kann. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Antragsteller sich nicht ausweisen kann.
Weitere Ablehnungsgründe sind nicht erlaubt. Vor allem darf die Kontoeröffnung nicht wegen fehlender Bonität oder negativen Schufa-Einträgen verweigert werden.
Was ist ein Basiskonto und wer bekommt es?
Ohne Konto kann man viele alltägliche Dinge nicht erledigen. Deshalb hat jede Privatperson (auch Wohnungslose oder Asylsuchende) das Recht auf ein Basiskonto. Das muss mindestens folgende Funktionen beinhalten:
- Bargeld einzahlen oder abheben,
- Lastschriften ausführen,
- Geld überweisen,
- Daueraufträge einrichten,
- bezahlen mit einer Zahlungskarte.
Das Basiskonto ist bei Banken erhältlich, die auch „normale” Girokonten anbieten. Wenn diese online verwaltet werden können, sollte das auch im Leistungsumfang des Basiskontos möglich sein.
Adressen der Kundenbeschwerdestellen
Handelt Ihre Bank Ihrer Meinung nach rechtswidrig? Wollen Sie sich über Ihre Bank beschweren? Dann können Sie Ihr Anliegen bei den übergeordneten Beschwerdestellen der Banken vortragen. Welche Beschwerdestelle für Sie zuständig ist, ergibt sich aus der Art der Bank.
Ombudsmann der privaten Banken
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Tel.: (030) 1663-3166
Fax: (030) 1663-3169
ombudsmann@bdb.de
Ombudsmann der Öffentlichen Banken
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
www.voeb.de
Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Schellingstraße 4
10785 Berlin
www.bvr.de
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
www.dsgv.de
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband verfügt mit Ausnahme der Landesbausparkassen über keine zentrale Schlichtungsstelle; zuständig sind die Schlichtungsstellen der Regionalverbände.
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank
Deutsche Bundesbank
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
www.bundesbank.de
Hier finden Sie eine Übersicht über die Kundenbeschwerdestellen.