Kurberatung für Mütter und Väter
- Was ist eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur?
- Was ist eine Mütter- oder Väter-Kur?
- Wann habe ich Anspruch auf eine Kur?
- Was kostet eine Kur?
- Was bringt mir eine Kur?
- Was wird in einer Kur gemacht?
- Wer passt auf meine Kinder auf, wenn ich allein zur Kur fahre?
- Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge und Rehabilitation?
- Muss ich für eine Kur Urlaub nehmen?
Was ist eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur?
Die Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur ist eine medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistung für Mütter/Väter und ihre Kinder und dauert in der Regel drei Wochen. Die Kuren finden ganzjährig statt und müssen nicht in die Schulferien fallen. Schüler:innen erhalten in unseren Kliniken einen schulunterstützenden Unterricht, der mit der Schule am Heimatort abgestimmt wird und dazu dient, den Lernstand zu erhalten. Das Angebot der Kliniken ist aber kein klassischer Schulunterricht. Einige Kliniken betreiben eine eigene Klinikschule. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, werden von pädagogischen Fachkräften betreut.
Was ist eine Mütter- oder Väterkur?
Eine Vorsorge- und Rehabilitationskur ist das Richtige, wenn du als Mutter oder Vater ohne deine Kinder, an einer solchen Maßnahme teilnehmen möchtest, um deine Gesundheit zu stärken. Um die Kur zu beantragen, dürfen die Kinder in der Regel nicht älter als 17 Jahre alt sein.
Wann habe ich Anspruch auf eine Kur?
Voraussetzung ist, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, eine gesundheitliche Vorsorge erforderlich ist und die Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung bestätigt wird. Antrag und Verordnung werden der Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt und gegebenenfalls vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft. Eine erneute Antragstellung ist in der Regel frühestens nach vier Jahren möglich.
Was kostet eine Kur?
Die Kosten für die Kur werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Du zahlst eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag, sofern du nicht wegen Überschreitens der Zuzahlungsgrenze von zwei Prozent deines Jahreseinkommens (ein Prozent bei chronisch Kranken) befreit bist. Kinder sind vom Eigenanteil befreit. Bei Finanzierungsproblemen wende dich bitte an unsere Beratungsstellen.
Auch die Fahrtkosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Bei Fahrten zur stationären Vorsorge beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro. Bei Fahrten zur stationären Rehabilitation ist keine Zuzahlung zu leisten.
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten je nach individuellem Versicherungsvertrag.
Was bringt mir eine Kur?
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen verbessern deutlich die Stressbewältigungskompetenz und die Lebenszufriedenheit und reduzieren gleichzeitig langfristig Beschwerden und Befindlichkeitsstörungen. Studien belegen, dass zwei Drittel der Mütter/Väter die positive Wirkung der Kur sogar noch ein Jahr später spüren.
Was wird in einer Kur gemacht?
Zum therapeutischen Programm einer Kur gehören:
- medizinische und ärztliche Behandlung,
- Sport- und Bewegungstherapie,
- Gruppen- und Einzelgespräche,
- psychologische Beratung,
- Entspannungsverfahren,
- Ernährungsberatung sowie
- kreative und musische Angebote
Wer passt auf meine Kinder auf, wenn ich allein zur Kur fahre?
Wenn du allein zur Kur fährst, ist es wichtig, dass die Betreuung deiner Kinder vor Beginn der Maßnahme geklärt ist. Die Betreuung kann von Angehörigen übernommen werden oder du kannst zusätzlich eine Familienhilfe bei deiner Krankenkasse beantragen, wenn eines deiner Kinder unter 12 Jahre alt ist. Auch dazu beraten dich unsere Mitarbeiterinnen in den Beratungsstellen.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge und Rehabilitation?
Maßnahmen zur Vorsorge dienen der Behandlung und Beeinflussung von Risikofaktoren, Gesundheitsstörungen und Beeinträchtigungen. Sie dienen damit der Förderung und Erhaltung der Gesundheit und sollen dem Fortschreiten einer drohenden Krankheit entgegenwirken.
Rehabilitation kommt in Betracht, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Schädigung voraussichtlich nicht nur vorübergehend eine wesentliche Funktionsbeeinträchtigung im Alltag vorliegt oder eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft droht.
Muss ich für eine Kur Urlaub nehmen?
Nach § 10 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den gesetzlichen Urlaub angerechnet werden. Es ist also nicht erforderlich, für eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme Urlaub zu beantragen.