Stiftungsfonds
Beim Stiftungsfonds übereignet ein Stifter / eine Stifterin dem Stiftungsträger ein Vermögen auf Dauer als Sondervermögen. Die Erträge daraus müssen für den vom Stifter festgelegten Zweck verwendet werden. Der Stiftungsfonds unterscheidet sich von der unselbständigen Stiftung dadurch, dass er nicht eigenständiges Steuersubjekt ist und keinerlei Gremien hat.