Die EU ist nicht nur für eine gemeinsame Asylpolitk, sondern auch für die Gestaltung von Rahmenbedingungen anderer Formen der Zuwanderung und die Visumspolitik zuständig und hat auf diesen Gebieten auch bereits diverse Aktivitäten entfaltet. Die Zukunft der EU wird – ebenso wie die ihrer Mitgliedstaaten – auf absehbare Zeit durch davon geprägt sein, dass es weltweit aus unterschiedlichen Gründen zu Migration kommt und dass auf Grund des demografischen Wandels, der in allen Mitgliedstaaten im Gange ist, Zuwanderung benötigt wird.
Die Gestaltung von Migration gehört zu den zehn Prioritäten, die sich die Kommission für die nächsten Jahre gesetzt hat. Es gilt demnach, die Möglichkeiten zur legalen Einreise auch zu Studien- oder Beschäftigungszwecken auszubauen.
Der Deutsche Caritasverband fordert seit langem, die Möglichkeiten für legale Migration in die EU jenseits der Zugänge für Schutzsuchende zu erweitern. Er hält es dabei für essentiell, dass zwischen Flucht und humanitärer Aufnahme einerseits und anderen Formen der Migration andererseits unterschieden wird. Die Regeln für Migration müssen so gestaltet werden, dass sie unter anderem Zuwanderung nicht nur für Fachkräfte ermöglichen, Unterschiede in den Arbeitsmärkten und Sozialsystemen der Mitgliedstaaten berücksichtigen, Individuelle Rechte sichern und Flexibilität ermöglichen sowie Chancen temporärer Migration nutzen und soziale Sicherung migrationskompatibel gestalten.
Die Eckpunkte sind unten im Download-Bereich auf Deutsch und Englisch zu finden.