EU-Bürger_innen, die in einem anderen EU-Staat arbeiten (wollen) als in ihrem Heimatland, können sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen und sind einheimischen Beschäftigten in allen Punkten gleich zu stellen. Sie können als Selbständige erwerbstätig werden oder von einem Arbeitgeber mit Sitz in einem EU-Staat in einen jeweils anderen EU-Staat entsandt werden.
Handelt es sich um Menschen, die nur temporär tätig werden, kann es auf Grund der rechtlichen Vorgaben bei den sozialen Rechten Unterschiede geben. Dies und eine Unkenntnis über ihre Rechte als erwerbstätige EU-Bürger_innen kann zu vulnerablen Situationen für sie führen.
Wie geltender Arbeitsschutz durchgesetzt und die Rechte von mobilen, erwerbstätigen EU-Bürger_innen insgesamt besser geschützt werden können, zeigt der Deutsche Caritasverband in seinen Anforderungen an die geplanten EU-Ratsschlussfolgerungen auf.
Stellungnahme
Freizügigkeit: Gefährdete EU-Bürger_innen schützen
Erschienen am:
29.09.2020
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Karlstraße 40
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Beschreibung