In den meisten Bundesländern müssen die Betroffenen vor dem Arztbesuch Behandlungsscheine bei der Behörde beantragen. Teilweise kommt es zu gesundheitsgefährdenden Verzögerungen, weil Personen ohne medizinische Ausbildung über die Ausstellung der Scheine entscheiden, die Situation aus fachlicher Hinsicht und aufgrund von Sprachbarrieren nicht richtig einschätzen und/oder weil die Behörden eingeschränkte Öffnungszeiten haben. Daher setzt sich der Deutsche Caritasverband für die flächendeckende Einführung der eGK für Beziehende von Asylbewerberleistungen ein.
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