Wenn ein Staat als sicheres Herkunftsland eingestuft wird, heißt das, dass der Gesetzgeber annimmt, dass dort keine Verfolgung droht, die einen Schutzbedarf in Deutschland begründen kann.
Antragstellende aus diesen Ländern, die in Deutschland Schutz suchen, müssen diese Vermutung entkräften. Die Erfahrungen der Beratungsstellen der Caritas zeigen, dass es dadurch häufig zu eingeschränkter Sorgfalt bei der Sachaufklärung im Asylverfahren kommt. Außerdem wird durch die Verpflichtung, bis zum Ende des Verfahrens in einer Aufnahmeeinrichtung zu leben, der Kontakt zur Außenwelt fast vollständig unterbunden. In besonderem Maße leiden darunter auch Kinder und Jugendliche. Daher ist die Rechtsfigur der "sicheren Herkunftsländer” nicht geeignet ein schnelles und qualitatives Asylverfahren zu gewährleisten.
Zusätzlich sind weder Georgien noch die Republik Moldau "sicher” im Sinne der Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht dafür aufgestellt hat. Der Gesetzesentwurf beachtet nicht ausreichend die tatsächliche Situation der beiden Länder. Bezüglich der Lage in Georgien fokussiert sich diese Stellungnahme auf die Situation von LGBT-Personen. Diese werden, trotz rechtlicher Verbesserungen, nach wie vor ausgegrenzt und diskriminiert. Sie erfahren Bedrohungen und Gewalt, gegen die der Staat sie nicht schützen kann oder will. In der Republik Moldau ist insbesondere die Lage für Menschen der Roma-Minderheit nicht sicher. Ihnen fehlt der Zugang zur Grundversorgung, wie etwa fließendem Wasser und medizinischer Hilfe. Vielen Roma-Kinder ist der Zugang zu Bildung versperrt und insbesondere Roma-Frauen werden ausgegrenzt und isoliert.
Die vollständige Stellungnahme steht weiter unten zum Download bereit.