Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist aktuell nur für Pflegekräfte aus dem Ausland möglich, die eine zweijährige Ausbildung absolviert haben. Der Deutsche Caritasverbandes macht sich dafür stark, Pflegehilfskräften mit einjähriger Ausbildung die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.
Der Vorschlag des Deutschen Caritasverband wurde im Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, die Anfang 2024 in Kraft treten sollen, aufgegriffen. Pflegehilfskräften mit einjähriger Ausbildung in Deutschland oder im Ausland werden dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.
Die vollständige Position steht unten zum Download bereit.