Der Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt wird ausdrücklich befürwortet. Damit wird die langjährige Forderung nach einer bundesweiten verbindlichen Regelung zu Absicherung des Gewaltschutzsystems aufgegriffen. DCV und SkF erkennen an, dass wesentliche Elemente, wie ein individueller Rechtsanspruch für Betroffene, die verpflichtende Bereitstellung eines Schutz- und Beratungsnetzes sowie die Anerkennung und finanzielle Unterstützung der Träger adressiert werden. Damit wird der Verpflichtung der Istanbul-Konvention nachgekommen. DCV und SkF begrüßen insbesondere:
- dass nun endlich ein Anspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder gesetzlich geregelt ist,
- die Inanspruchnahme der Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen kostenfrei ist und
- die Schutzeinrichtungen über angemessene personelle und räumliche Ausstattung verfügen sollen.
Dennoch wird weiterer Handlungsbedarf gesehen:
- Die notwendige 24-Stunden-Rufbereitschaft der Frauenhäuser, die wesentlich ist, um akute Gefährdungssituationen zu bewältigen, muss finanziell abgesichert werden.
- Dringend notwendig ist eine klare Regelung zur Kostenübernahme durch die Kommunen. Finanzielle Unsicherheiten können zu Überlastung der Träger und zur Einschränkung von dringend erforderlichen Angeboten führen.
- Die Qualitätssicherung und -entwicklung im Hilfesystem wird ausdrücklich befürwortet. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung qualitativ hochwertiger Arbeit eine angemessen finanzielle Ausstattung erfordert. Insbesondere kleinere Einrichtungen könnten anderenfalls Schwierigkeiten bekommen, die Vorgaben rechtzeitig zu erfüllen. Die im Entwurf vorgesehen zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung der qualitativen Anforderungen erscheint auch vor diesem Hintergrund ambitioniert bemessen.
- Das Recht auf Schutz und Beratung ist an eine aktuelle Gefährdung gekoppelt. Dies schließt Fälle aus, in denen Frauen sich erst nach einer gewissen Zeit zur Inanspruchnahme von Hilfsangeboten entscheiden. DCV und SkF regen an, auch für rückblickende Gewaltbetroffene einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
- Um umfassende Ansprüche für Kinder von gewaltbetroffenen Personen zu gewährleisten, empfehlen DCV und SkF eine sorgfältige Synchronisierung mit den Regelungen des Kindschaftsrecht, um Unklarheiten und mögliche Anspruchskonkurrenz mit der Kinder- und Jugendhilfe zu vermeiden.
- DCV und SkF halten die vorgesehen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Reform für nicht ausreichend bemessen und appellieren daher an den Gesetzgeber, eine angemessene und nachhaltige Finanzierung sicherzustellen.
Die Stellungnahme steht unten zum Download bereit.