Der Deutsche Caritasverband e.V. (DCV) und der für das Fachgebiet zuständige Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) begrüßen den Gesetzentwurf von SPD/GRÜNE (BT-Drs. Nr. 20/14025) für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Die langjährige Forderung vieler Expertinnen ebenso wie der Praktikerinnen aus der Frauenhausarbeit nach einer bundesweiten, verbindlichen Regelung zur Absicherung des Gewaltschutzsystems wird mit diesem Gesetzesvorhaben aufgegriffen. DCV und SkF begrüßen, dass wesentliche Elemente wie ein individueller Rechtsanspruch für Betroffene, die verpflichtende Bereitstellung eines Schutz- und Beratungsnetzes sowie die Anerkennung und finanzielle Unterstützung der Träger adressiert werden. Das Gesetz kommt damit der Verpflichtungen der Istanbul-Konvention der UN-Agenda zur nachhaltigen Entwicklung nach.
DCV und SkF begrüßen insbesondere,
• dass ein bundesweiter Anspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder gesetzlich geregelt wird,
• der Bund sich zu einer finanziellen Unterstützung der Länder verpflichtet,
• die Inanspruchnahme der Schutz- und Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Betroffene kostenfrei sein sollen
• und die Schutzeinrichtungen über angemessene personelle und räumliche Ausstattung verfügen sollen.
Der Gesetzesentwurf enthält zudem einige wichtige Regelungen (24-Stunden-Rufbereitschaft, Anerkennungsverfahren, zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung der Anforderungen), bei denen hinsichtlich der Fristen und Finanzierung Unklarheiten bestehen und die Umsetzung insbesondere für kleinere Frauenhäuser kritisch erscheint. Hier müssen praxisnahe Regelungen gefunden werden, die es den Trägern und Einrichtungen verschiedener Größe ermöglichen, die Anforderungen umzusetzen und zu erfüllen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie weiter unten.