In acht Workshops wurden in der AG Rechtsvereinfachung SGB II insgesamt 124 Vorschläge zur Änderung des SGB II behandelt. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppe in dieser Legislaturperiode gesetzgeberisch umgesetzt werden sollen.
Am 02. Juli 2014 hat die Arbeitsgruppe einen Schlussbericht erstellt, nachdem sich Bund und Länder auf 36 Vorschläge geeinigt haben. Zentrale Vorschläge sind unter anderem:
- Vereinfachungen im Sanktionsrecht wie die Angleichung der Sanktionsvorschriften für die Altersgruppen unter 25 Jahre und ab 25 Jahre und die Einführung eines einheitlichen Minderungsbetrages für jede Pflichtverletzung,
- die Verlängerung des Regelbewilligungszeitraums auf zwölf Monate,
- die ZuIässigkeit der Darlehensgewährung bei vorzeitigem Verbrauch einer einmaligen Einnahme,
- die Schnittstellen zur Ausbildungsförderung,
- die Aufnahme eines eigenständigen Tatbestandes zur vorläufigen Leistungsgewährung in das SGB II,
- die Ermöglichung einer trägerübergreifenden Aufrechnung und weitere Erleichterungen bei der Aufrechnung,
- sowie die Sicherstellung von Erstattungsansprüchen der Grundsicherungsträger gegen andere Sozialleistungsträger bei Vorleistungen.