Seit vielen Jahren weist die Caritas darauf hin, dass eine "24-Stunden-Betreuung" durch nur eine im Haushalt wohnende Arbeitskraft weder rechtlich zulässig noch zu leisten ist. Sie hat es daher begrüßt, dass die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode angekündigt haben, "eine rechtssichere Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich" zu schaffen und damit eine gesetzliche Regulierung dieser Form der häuslichen Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen in Aussicht gestellt.
Um die Qualität der Pflege und Versorgung in häuslichen Betreuungsarrangements sicher zu stellen, bedarf es nach Meinung des Deutschen Caritasverbandes verschiedener Maßnahmen und bundesgesetzlicher Anstrengungen, wie in dem Positionspapier dargelegt wird. Insbesondere müssen die Rechte der Live-in-Betreuungskräfte über eine faire Bezahlung sichergestellt, ihre Lebensbedingungen verbessert und Perspektiven geschaffen werden. Ein good-Practise-Beispiel und Leuchtturm ist hier das Paderborner Modell CariFair. Gleichzeitig müssen Reformen die Qualität der Betreuung und Versorgung älterer Menschen gewährleisten, ihre Wünsche nach gutem Leben im Alter respektieren und schutzwürdige Interessen der Angehörigen berücksichtigen. Es sollen Anreize für rechtskonforme und faire Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden, etwa durch finanzielle Unterstützung, wenn Pflegehaushalte anerkannte Angebote der Live-in-Care in Anspruch nehmen.
Der Deutsche Caritasverband hat am 24. November 2022 zur Vorstellung seiner Positionen in Berlin einen Parlamentarischen Nachmittag durchgeführt.
Das Positionspapier finden Sie weiter unten zum Download.