Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld werden durch ein Bürgergeld abgelöst. Der Deutsche Caritasverband begrüßt viele Ansätze im entsprechenden Gesetzentwurf.
Besser unterstützt werden soll die nachhaltige und perspektivreiche Arbeitsmarktintegration vor allem durch mehr und bessere Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. In den ersten zwei Jahren wird eine Karenzzeit für Wohnen und Vermögen eingeführt. Weiterentwickelt wird der Eingliederungsprozess durch die Einführung eines Kooperationsplans und einer Vertrauenszeit. Konflikte bei der Erstellung des Kooperationsplans können in Schlichtungsstellen bearbeitet werden. Das Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts wird umgesetzt. Eine ganzheitliche Betreuung soll helfen die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Aufgehoben wird der Vermittlungsvorrang, der bisher zu sehr auf schnelle Integration in Arbeit gezielt hat, ohne ihre Nachhaltigkeit zu sichern. Mit dem Bürgergeldbonus, einer Weiterbildungsprämie und dem Weiterbildungsgeld werden Anreize und Möglichkeiten für einen besseren Zugang zu Weiterbildung geschaffen. Mit der Entfristung des Sozialen Arbeitsmarkts, der neue Teilhabechancen für besonders arbeitsmarktferne Langzeiterwerbslose eröffnet, wird ein wirkungsvolles Instrument dauerhaft im SGB II verankert. Geändert werden auch die Freibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Auszubildende. Aufgehoben wird endlich die Pflicht zur Verrentung von Langzeitarbeitslosen mit 63, die bisher in die Rente mit Abschlägen gezwungen waren.
Die vollständige Stellungnahme steht unten zum Download bereit.