Es ist mittlerweile weitgehend unstrittig, dass Deutschland auf Grund des demographischen Wandels Zuwanderung auf allen Qualifikationsstufen benötigt. Um die Lücken zu schließen, wird weder die Steigerung der inländischen Erwerbspotentiale (einschließlich hier lebender Geflüchteter oder Geduldeter), noch die (rückläufige) Einwanderung aus anderen EU-Staaten reichen. Daher muss vermehrt Einwanderung aus Nicht-EU-Staaten in den Blick genommen werden. 2020 wurde das Bildungs- und Arbeitsmigrationsrecht mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) grundlegend überarbeitet. Allerdings bleiben die Zahlen hinter den Bedarfen zurück. Entsprechend hat das Bundeskabinett am 30.11.2022 Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Ziele sind demnach u.a. das Einwanderungsrecht zu öffnen, die Einwanderung familienfreundlicher und die administrativen Verfahren transparenter zu gestalten sowie Verfahren zu beschleunigen.
Mit den nun vorgelegten Änderungen im Bildungs- und Arbeitsmigrationsrecht soll auf bestehende Hemmnisse reagiert und eine bedarfsgerechte Einwanderung von Auszubildenden, Fach- und Arbeitskräften durch gesetzliche Erleichterungen ermöglicht werden. Ziel ist dabei die jährliche Zahl zuwandernder qualifizierter Arbeitsmigrant_innen auf 50.000 bis 65.000 anzuheben.
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