Im Lichte rechtsstaatlicher Grundsätze sieht der Deutsche Caritasverband die rechtlichen und tatsächlichen Folgen des Leistungsausschlusses für sogenannte Dublin-Fälle, bei denen ein anderer Staat zuständig ist äußerst kritisch. Dem Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte abzuschaffen, wird eine klare Absage erteilt.
Um die Sicherheit wirklich zu erhöhen, muss mehr gegen Armut, Perspektivlosigkeit und Ausgrenzung als häufige Ursachen von Gewalt, Straffälligkeit und Radikalisierung getan werden. Daher rät der Deutsche Caritasverband u.a. bei der Integrationsförderung, der psychosozialen Betreuung von Schutzsuchenden und bei der Migrationsursachenbekämpfung (wie der Entwicklungszusammenarbeit) nicht wie geplant zu kürzen, sondern mehr zu investieren.
Die Stellungnahme steht Ihnen unten zum Download bereit.