Die gemeinsame Verhandlungsgruppe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Länder hat sich am 20. September 2023 auf Eckpunkte für ein auf zehn Jahre angelegtes "Startchancen-Programm" geeinigt. Darauf basierend sollen nun weitere Rahmenbedingungen geklärt und noch in diesem Jahr in einer Bund-Länder-Vereinbarung beschlossen werden.
Die Bundesregierung möchte mit diesem bildungspolitischen Vorhaben der in Deutschland signifikanten Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft junger Menschen entgegenwirken. Es sollen die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems sowie die Bildungs- und Chancengerechtigkeit für junge Menschen erhöht werden. Geplant ist, dass Startchancen. Schulen - Schulen mit einem hohen Anteil von Schüler_innen aus armutsgefährdeten Familien - ab dem Schuljahr 2024/2025 mit bis zu 20 Milliarden Euro gefördert werden. Der Bund stellt über zehn Jahre jährlich bis zu einer Milliarde Euro für das Startchancen-Programm zur Verfügung.
Die Länder ergänzen die Bundesförderung in den verschiedenen Säulen des Programms. Von der Förderung sollen jeweils etwa zehn Prozent aller Schulen und aller Schüler_innen in Deutschland profitieren, d.h. etwa 4.000 Schulen und rund eine Million junge Menschen. In seinen Empfehlungen dringt der DCV auf eine verbindliche Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Jugendsozialarbeit. Zudem ist die Schulsozialarbeit sowie schulbezogene Jugendsozialarbeit entlang der etablierten Strukturen in vielen Bundesländern zu stärken, ohne Parallelsysteme zu schaffen.
Die Stellungnahme steht weiter unten zum Download bereit.