Die Frage, wie sich verhindern lässt, dass es zu einer Vaterschaftsanerkennungen kommt mit dem alleinigen Ziel, einem Kind ein Aufenthaltsrecht oder die deutsche Staatsangehörigkeit oder der Mutter oder dem Anerkennenden ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen, beschäftigt den Gesetzgeber schon lange. Da zu solchen Fällen keine belastbaren Zahlen vorliegen, ist allerdings nicht bekannt, wie groß das Problem ist, das hier gelöst werden soll. Der Referentenentwurf aus dem Bundesinnen- und Bundesjustizministerium nennt ca. 75 Fälle pro Jahr auf der Grundlage angeblicher Erfahrungswerte von Behörden und Erhebungen, und geht von einer erheblichen Dunkelziffer aus. Ungeachtet der dünnen Datenlage werden nun alle Vaterschaftsanerkennungen bei einem sogenannten Statusgefälle der Elternteile unter den Generalverdacht des Missbrauchs gestellt. Das neue Verfahren zur Missbrauchsprüfung berücksichtigt die soziale Vaterschaft unzureichend und wird mit Blick auf die ohnehin überlasteten Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen zu unzumutbaren Verzögerungen bei der Vaterschaftsanerkennung führen, wodurch aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes gegen die UN-Kinderrechtekonvention und den grundgesetzlichen Schutz der Familie verstoßen wird.
Stellungnahme
Berlin
Verhinderung der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
Erschienen am:
22.05.2024
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
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+49 30 284447-42
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