Aus Sicht der Caritas ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die in Deutschland seit 15. März 2022 gilt, nicht ausreichend, um den Schutz vulnerabler Personengruppen vor dem Coronavirus sicher gewährleisten zu können.
In seiner Stellungnahme zu den vier vorliegenden Anträgen aus dem Bundestag zu einer Erweiterung der Impfpflicht ("Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2" der Abgeordneten Baehrens, Dahmen et al.; "Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren" der Abgeordneten Janacek, Ullmann, Kuhle et al.; "Impfvorsorgegesetz - Ein guter Schutz für unser Land" der CDU-CSU Bundestagsfraktion; "Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 erhöhen" der Abgeordneten Kubicki, Aschenberg-Dugnus et al.) geht der Deutsche Caritasverband auf die einzelnen Vorschläge ein. Unter anderem werden die gewählten Altersgrenzen und die praktischen Modalitäten thematisiert.
Die Stellungnahme finden Sie unten zum Download.