Die politische Diskussion um die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im §218 Abs. 1 StGB ist mit dem Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin neu entfacht.
Der Bericht wirft die Frage auf, ob ein Schwangerschaftsabbruch nach embryo- bzw. fetopathischen Befund "mit dem Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung aus Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG vereinbar ist". Dies gilt auch, aber nicht nur in einer späteren Phase der Schwangerschaft (→ medizinische Indikation) sowie für die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (→ missing women).
In einem Factsheet positioniert sich der Deutsche Caritasverband.
Das Factsheet steht unten zum Download bereit.