Der Deutsche Caritasverband und der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e.V. (kkvd) unterstützen das Ziel, die Personalsituation in der Pflege kurz- und langfristig zu verbessern. Dieses Ziel kann mit den im Gesetzentwurf vorgelegten Vorschlägen allerdings nicht erreicht werden. Wir erwarten, dass im Gesetzgebungsverfahren dafür Sorge getragen wird, dass die Entwicklung, Erprobung und Einführung eines wissenschaftlichen Personalbemessungsinstruments auf Grundlage der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) vorangetrieben wird und diese bis dahin als Interimslösung genutzt wird.
Dazu sind eine schnelle und vollständige Umsetzung der Pflegepersonalregelung und die Abschaffung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV), die durch aus dem Bedarf abgeleitete Korridore ersetzt
werden, notwendig.
Die vollständige Stellungnahme steht weiter unten zum Download bereit.