Die Vorhaben der Anhebung der Grund- und Kinderfreibeträge, des Kindergeldes sowie des Kindersofortzuschlags sind hinsichtlich ihrer Entlastungswirkung für Familien zu begrüßen. Die zeitgleiche Kopplung der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, für die sich der Deutsche Caritasverband seit langem einsetzt, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Kritisiert wird jedoch der Umstand, dass die Kopplung erst ab dem Jahr 2026 erfolgen soll. Die im Referentenentwurf enthaltene Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren fördert die Geschlechtergerechtigkeit und ist deshalb aus gleichstellungspolitischer Sicht zu begrüßen.
Ebenso begrüßenswert ist die praxisgerechte Fortentwicklung des Gemeinnützigkeitsrechts, bei der auf die ausführliche Stellungnahme der BAGFW verwiesen wird. Als praxisfern eingeschätzt wird die im Referentenentwurf enthaltene Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen, bei der die freie Wohlfahrt trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen auf eine Stufe mit nicht-gemeinnützigen Teilnehmern des Finanzmarkts gestellt wird. Hier wird eine Ausnahmeregelung empfohlen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie weiter unten.