Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist es, dass sich die Träger unterschiedlicher Hilfesysteme über Förderstrategien verständigen, die Leistungen aus unterschiedlichen Fördersystemen abstimmen und nahtlos zur Verfügung stellen. Die Forderungen konzentrieren sich auf die Fördersituation von jungen Menschen, die für eine erfolgreiche berufliche Integration eine koordinierte Hilfeplanung mit Leistungen aus dem SGB II, III, VIII und/oder SGB XII benötigen.
Schnittstellenmanagement in den Sozialgesetzbüchern verbindlich verankern und Koordinierungsstelle einrichten
Es ist dringend geboten, dass die Sozialleistungsträger aus den Bereichen SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB XII im Interesse der optimalen Förderung und Unterstützung von jungen Menschen besser zusammenarbeiten. Um dies zu gewährleisten, ist die Verpflichtung zur Kooperation und Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialleistungsträger zu stärken. Insbesondere braucht es eine gemeinsame Angebots- und Maßnahmeplanung, nach Möglichkeit gemeinsame Anlaufstellen oder alternativ zumindest Fallkonferenzen.
Rechtsanspruch auf Leistungen zur beruflichen Integration für junge Menschen einführen
Benachteiligte und beeinträchtigte junge Menschen benötigen für eine erfolgreiche Integration in Ausbildung und Beruf Leistungen aus dem Dritten Sozialgesetzbuch wie z.B. Berufseinstiegsbegleitung, Einstiegsqualifizierung oder ausbildungsbegleitenden Hilfen. Um junge Menschen effektiv und passgenau unterstützen zu können, müssen die entsprechenden Leistungen als Anspruch formuliert werden, damit sie im Konfliktfall einklagt werden können.