Menschenhandel stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Deshalb stehen die Fragen, wie sich Menschenhandel verhindern und wie den Opfern geholfen werden kann, im Zentrum des Positionspapiers.
Opfer müssen verlässlich Schutz erhalten
Die Opfer müssen verlässlich Schutz erhalten. Um sich zu stabilisieren und über ihre Aussagebereitschaft frei zu entscheiden, sollten Opfer von Zwangsprostitution und ausbeuterischer Arbeit, sofern sie kein anderes Aufenthaltsrecht haben, einen Anspruch auf ein befristetes Aufenthaltsrecht von sechs Monaten erhalten. Die Aussagebereitschaft der Opfer gegen die Täter sollte nicht länger zur Bedingung für ihr Aufenthaltsrecht gemacht werden.
Behörden, Polizei und Fachkräfte der Jugendämter müssten ebenso wie die Wohlfahrtsverbände und die breite Öffentlichkeit für das Delikt in Verbindung mit Zwangsprostitution und Zwangsarbeit sensibilisiert werden.
Unterstützungsstrukturen müssen ausgebaut werden
Die Unterstützungsstrukturen müssen ausgebaut werden. Die Opfer benötigen eine sichere Unterbringungsmöglichkeit, die bisher für weibliche Opfer in zu geringem Umfang und für männliche Opfer fast gar nicht zur Verfügung steht. Daher müssen Einrichtungen zum Schutz und zur Versorgung der Betroffenen deutschlandweit sicher finanziert und zeitnah ausgebaut werden. Die Betroffenen müssen Zugang zu diesen Angeboten unabhängig vom ausländerrechtlichen Status haben.
Die wirksame Bekämpfung des organisierten Menschenhandels setzt auch eine konsequente Strafverfolgung voraus, über nationale Grenzen hinaus.