Der Deutsche Caritasverband und das Katholische Büro nehmen gemeinsam zu den drei vorliegenden Gesetzentwürfen zur Suizidassistenz Stellung.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 hat eine politische und ethische Debatte um Suizid und Suizidassistenz und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen ausgelöst. Es hat sich dabei gezeigt, dass Selbstbestimmung in Bezug auf den eigenen Tod ein ausgesprochen komplexes Thema darstellt. Es gilt daher ein qualitativ anspruchsvolles und umfassendes legislatives Schutzkonzept zu entwickeln, das soweit wie möglich die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches zu gewährleisten versucht und zugleich eine Kultur der Lebensbejahung und Fürsorge bewahrt. Vor diesem Hintergrund sollte das Angebot von Suizidassistenz zum Zwecke der Selbsttötung weder unreguliert bleiben, wie es bisher der Fall ist, noch der Entwicklung von Angebot und Nachfrage überlassen bleiben, noch besonders vom Staat unterstützt werden.
Die vollständige Stellungnahme steht weiter unten zum Download bereit.