Die Reform des sozialen Entschädigungsrechts gehört zu den Vorhaben der derzeitigen Regierungskoalition, die in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden. Dennoch hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Januar 2017 einen Arbeitsentwurf für eine umfassende Reform des Rechts der sozialen Entschädigung vorgelegt. Das Bundesversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz und eine Reihe weiterer Gesetze sollen aufgehoben und durch ein neues SGB XIII ersetzt werden.
Der Deutsche Caritasverband unterstützt dieses Vorhaben. Im sozialen Entschädigungsrecht kommt zum Ausdruck, dass der Staat Verantwortung für Menschen übernimmt, die durch Gewalttaten, durch Auswirkungen der beiden Weltkriege oder durch Realisierung einer anderen besonders qualifizierten Gefahr einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben.
Der Deutsche Caritasverband kritisiert, dass der Entwurf keine substantiellen Verbesserungen für die Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt vorsieht. Die verfahrensrechtlichen Hürden, die vor allem Opfer von Sexualstraftaten betreffen, müssen abgebaut werden. Frauenhäuser und Beratungsangebote für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, brauchen endlich eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage.