Wir kritisieren vor allem die geplanten Verschärfungen bei den Sanktionen, insbesondere im Fall von Meldeversäumnissen, als unverhältnismäßig. Auch die Einführung verpflichtender Integrationspraktika sieht der DCV kritisch, zumal es bereits eine ähnliche Regelung gibt, die Arbeitgeberpraktika ermöglicht.
Ein zentraler Faktor bei der Integration in Arbeit sind ausreichende Sprachkenntnisse. Solange es nicht genügend Sprachkurse gibt, wird der gewünschte Erfolg nicht eintreten. Damit aus einem Praktikum ein Arbeitsverhältnis entsteht, ist auch eine begleitende Beratung und Betreuung während des Praktikums notwendig. Hierfür müssen die Jobcenter angemessen ausgestattet werden.
Positiv ist die gesetzliche Verankerung des Passiv-Aktiv-Tauschs, der angesichts der prekären finanziellen Mittelausstattung der Jobcenter immerhin einen kleinen Lichtblick bedeutet.
Für eine wirksame Unterstützung und Beratung junger Menschen beim Übergang in Ausbildung und Beruf muss die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in allen einschlägigen Sozialgesetzbüchern stärker verankert und die Zusammenarbeit so geregelt wird, dass diese auf Augenhöhe zwischen allen Akteuren mit entsprechenden Kooperationsverträgen und Zielvereinbarungen vereinbart wird.
Die Stellungnahme steht unten zum Download bereit.