Ziel des Gesetzgebers ist es, mit dem vorliegenden Patientenrechtegesetz die Rechte von Patienten zu stärken. Bislang sind viele Rechte von Patienten nicht gesetzlich geregelt, sondern nur von der Rechtsprechung entwickelt. Durch das Patientenrechtegesetz soll eine größere Transparenz über bestehende Rechte entstehen. Zudem soll die tatsächliche Durchsetzung von Rechten verbessert werden.
Der Deutsche Caritasverband begrüßt die Kodifikation des medizinischen Behandlungsvertrags im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Er mahnt jedoch konkreten Verbesserungsbedarf bei den neu geregelten Aufklärungs- und Informationspflichten an. Patienten mit geistiger oder seelischer Behinderung sollen entsprechend ihrem Bedarf im Einzelfall in der Kommunikation unterstützt werden. Dies kann beispielsweise durch Informationen in leichter Sprache geschehen. Patienten mit Migrationshintergrund sollte im Rahmen der medizinischen Behandlung ein Sprachdolmetscher auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden.
Stellungnahme
Stellungnahme Patientenrechte
Erschienen am:
11.10.2012
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Beschreibung