Der Deutsche Caritasverband teilt die Einschätzung der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK), wonach sozialraumbezogenen, fall- und systemübergreifenden Handlungsansätzen eine besondere Bedeutung für eine verbesserte Wirksamkeit des Hilfesystems zukommt. Der Deutsche Caritasverband setzt sich dafür ein, die niedrigschwellige präventive Infrastruktur auszubauen und mehr Anreize für die fallübergreifende Arbeit sowie für eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Angeboten, Leistungsträgern und Systemen zu setzen.
Die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung ist nur ein Aspekt der Planungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Novellierung der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Darüber hinaus sieht das Ministerium weitere Regelungsbereiche wie beispielsweise "mehr Teilhabe" durch die inklusive Ausgestaltung des SGB VIII ("Große/ Inklusive Lösung") und den "wirksameren Schutz" (Reform der Pflegekinderhilfe, Umsetzung der Ergebnisse der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes, Neuregelung der Heimaufsicht) vor. Das BMFSFJ hat für Mai 2016 einen Referentenentwurf zur Reform des SGB VIII angekündigt.
Was die Umsetzung betrifft, so ist ein Übergangszeitraum von mindestens fünf Jahren vorgesehen – ab Inkrafttreten des Gesetzes.
Der DCV konzentriert sich in seiner Positionierung zur Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung auf diese Aspekte:
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Stärkung und Ausbau von präventiven Infrastrukturleistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien
Diese Hilfen müssen ohne Antragsstellung und ohne Verwaltungsverfahren in Anspruch genommen werden können. Der DCV fordert, eine gesetzliche Verpflichtung für den öffentlichen Träger der Jugendhilfe einzuführen, dass er präventive infrastrukturelle Angebote sicher stellt und fördert. Er ist auch dazu zu verpflichten, die Erziehungsberechtigten, Kinder und Jugendlichen über infrastrukturelle Angebote zu informieren.
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Stärkung der Kooperation von Diensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit Regelsystemen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit anderen Leistungserbringern, Stärkung einer sozialräumlichen Ausrichtung der Angebote
Kooperationsverpflichtungen von Kindertageseinrichtungen, Schule sowie Hilfen zur Erziehung und dem Gesundheitssystem sollen in den jeweiligen Gesetzen geregelt werden. Für diese Zusammenarbeit sind zeitliche und finanzielle Ressourcen bereit zu stellen.
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Effiziente und verlässliche Finanzierung
Der Deutsche Caritasverband fordert, das System der Leistungsvereinbarungen in Verbindung mit einem Rahmenvertrag für teilstationäre und stationäre Leistungen beizubehalten. Die ambulanten Leistungen (dreiseitige Finanzierung) und die niedrigschwelligen Angebote (zweiseitige Finanzierung) sollen in das System der Vereinbarungen integriert werden. Das führt zu einer besser abgesicherten Finanzierung ambulanter Leistungen und niedrigschwelliger Angebote. Die Steuerungsverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe, die in § 80 geregelt ist, wird dadurch gestärkt.
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Optimierung der Jugendhilfeplanung
Die öffentlichen Träger benötigen für die Entwicklung notwendiger Strukturen ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen. An dem kontinuierlich kommunikativen Prozess der Jugendhilfeplanung sind die Träger und Anbieter von Jugendhilfeleistungen frühzeitig zu beteiligen. Ebenso sollen die Nutzer(innen) der Leistungen in angemessener Form einbezogen werden. Individuelle Erziehungshilfeverläufe und deren Steuerung müssen evaluiert und die Ergebnisse in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt werden.
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Identifizierung von Indikatoren für die Wirksamkeit der Hilfen zur Erziehung
Der Deutsche Caritasverband unterstützt den Vorschlag der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) beim Bund einen Forschungsbereich "Jugendhilfeforschung – Hilfen zur Erziehung" zur Förderung von Grundlagenforschung, Evaluation und Längsschnittstudien (sozialpädagogische Fragestellungen) einzurichten.
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Stärkung ombudschaftlicher Beratung
Im SGB VIII ist eine Rechtsgrundlage für unabhängige Ombudsstellen und ein Rechtsanspruch auf eine unabhängige ombudschaftliche Beratung zu schaffen.