Mit dem Gewaltschutzgesetz sollen zwei wesentliche Änderungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes vorgenommen werden: Die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und die verpflichtende Täterarbeit. Hinsichtlich der Verankerung der Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ("Fußfessel") für Täter ist unklar, ob die Regelung für Betroffene tatsächlich wirksamen Schutz gewährleisten kann. Dagegen wird die Möglichkeit der Verpflichtung von Tätern zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen ausdrücklich begrüßt. Dies setzt jedoch eine auskömmliche Finanzierung der Beratungsdienste voraus, die Täterarbeit anbieten.
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