Das vorhandene strukturelle Defizit bei der Finanzierung werde dadurch nicht behoben, die reellen Kostenentwicklungen nicht abgebildet und eine Dynamisierungsregelung zur Vergütungshöhe fehlt. Die im Referentenentwurf zum Ausdruck kommende fehlende Bereitschaft, die zivilgesellschaftlichen Betreuungsstrukturen angemessen zu vergüten, unterläuft auch die Ziele der 2023 in Kraft getretenen Betreuungsrechtsreform. Ergebnis der vorgeschlagenen Regelungen wäre eine Minderung der Betreuungsqualität.
Die Stellungnahme steht weiter unten zum Download bereit.