Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein, federführend für die Caritas in dieser Frage, nehmen auf Bitte der Arbeitsgruppe "Regulierung für den Schwangerschaftsabbruch" der im Frühjahr eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin Stellung zu diesem Thema.
In Deutschland haben wir derzeit eine weltweit einmalige gesetzliche Regelung, die die Rechte der Frau und die des ungeborenen Lebens austariert. Jede Veränderung der Gesetzgebung muss beiden Rechtsgütern mindestens in gleicher Weise gerecht werden. Das gilt insbesondere auch für die Frage, ob und wenn ja, welche der Regelungen, die jetzt im Strafrecht verortet sind, entfallen könnten und durch Regulierungen außerhalb des Strafrechts ersetzt werden sollten.
Aus unserer Sicht spricht nichts dafür, dass eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs (wie eine Fristenlösung ohne Beratungspflicht) die Problematik ungewollter Schwangerschaften im Vergleich zum geltenden Recht verringert. Wir halten andere Verbesserungen für erforderlich und möglich, sei es präventiv (beispielsweise durch Intensivierung der sexuellen Bildung, Sexualpädagogik, Zugang zu Verhütung), sei es bei den Rahmenbedingungen für ein Leben mit Kind(ern), gerade auch Verbesserungen für Familien mit Kindern mit Erkrankung oder Beeinträchtigung.
Die Stellungnahme in voller Länge steht weiter unten zum Download bereit.