Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände kkvd und VKAD begrüßen in dieser gemeinsamen Stellungnahme die Bestimmungen zur Ausgestaltung der akademischen Pflegeausbildung, wie sie der Entwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der hochschulische Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (PfleStudStG)" auslegt.
DCV, kkvd und VKAD setzen sich dafür ein, dass die Kosten der Ausbildungsumlage vollständig von der Pflegeversicherung getragen werden.
Die Caritas begrüßt auch alle Schritte, die es im Ausland ausgebildete Gesundheitsfachkräfte erlauben, ihr Beruf in den Einrichtungen und Diensten in Deutschland auszuüben. Gleichzeitig ist es für die Steuerung des Einsatzes des Personals in den Einrichtungen schwierig, wenn Fachkräfte mit voller Anerkennung und solche mit nur partieller Berufserlaubnis dort tätig sind. Es sollte überlegt werden, ob und in welchen Fällen das Recht zur partiellen Berufsausübung für die Dauer der Anpassungslehrgänge genutzt werden könnte.
Die vollständige Stellungnahme steht weiter unten zum Download bereit.