Bei der Frage des Schwangerschaftsabbruchs müssen sowohl die Grundrechte der schwangeren Frau als auch die Grundrechte des Ungeborenen im Blick sein. In der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Debatte wird sehr häufig jeweils eine Seite ausgeblendet.
Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband SkF fordern eine umfassende und niedrigschwellige Informationen für schwangere Frauen, die einen Abbruch der Schwangerschaft in Erwägung ziehen, damit sie eine informierte, verantwortete und tragfähige Entscheidung treffen können. Beide Verbände unterstützen das Anliegen nach Rechtssicherheit von Ärztinnen und Ärzten, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, sowie von Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, sprechen sich aber entschieden gegen eine Streichung des § 219a StGB aus. Das Werbeverbot ist umfassend und betrifft nicht nur Informationen von Ärztinnen und Ärzten. Es ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtgefüge der rechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch nach §§ 218.219 StGB.
Die Stellungnahme finden Sie unten im Download.